Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 138

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Mitglieder des Ausschusses selbst ernst genommen. Ich hoffe, daß die Ausschußmitglieder von SPÖ und ÖVP dies auch innerparteilich überleben werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Der Obmannstellvertreter, Herr Abgeordneter Leikam, ist mir leider schon abhanden gekommen (Abg. Leikam: Hier!)  im Ausschuß abhanden gekommen; er ist mein Stellvertreter.

Obwohl es für die Vorlage der Akten einen einstimmigen Beschluß gab, verweigerten die beiden Bundesminister die Einsicht in die Unterlagen und bestimmten dadurch selbst, was der Ausschuß erfahren durfte.

In Zukunft, meine Damen und Herren, wird jeder Verdächtige nur mehr einen Bericht schicken müssen und die Einsicht in die Unterlagen verweigern. Obwohl der Gesetzgeber bei der Schaffung dieses Ausschusses 1993 keine klaren Verfahrensbestimmungen festgelegt hat, muß die Möglichkeit der Prüfung gegeben sein. Was Sie uns zum Teil vorgelegt haben, waren geheime Unterlagen, und zwar so geheim, daß es nur mehr leere Blätter waren (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen) , allerdings mit dem Aufdruck "sehr vertraulich". Das war die Geheimhaltung: sehr vertraulich.

Meine Damen und Herren! Ich bin nach wie vor der Meinung, daß dieser Ausschuß im Sinne des § 99 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu prüfen hat. Das ist auch im Gesetz ausdrücklich festgehalten, und dies habe ich auch Herrn Präsidenten Fischer mehrmals geschrieben und um eine Präsidialentscheidung gebeten, die jedoch bis heute aussteht. Es soll allerdings am 15. Juli, also nach der Beratung dieses Punktes hier im Plenum, zu einer Entscheidung in der Präsidiale kommen.

Meine Damen und Herren! Diese Entscheidung kann natürlich nur Folgewirkung für die nächsten Ständigen Unterausschüsse des Rechnungshofausschusses haben. Wenn der Ausschuß nur die zahlenmäßige Richtigkeiten prüfen darf und keine Akteneinsicht bekommt, dann benötigen wir auch keinen Unterausschuß, der noch dazu der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, sondern nur einen Taschenrechner und einen Volksschüler, der diesen bedienen kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.36

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brix. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.36

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Die Frau Kollegin Apfelbeck hat aus ihrer Sicht – ich betone: aus ihrer Sicht! – versucht, hier die Arbeit dieses Unterausschusses darzustellen. Tatsache ist, daß die Frau Kollegin Apfelbeck so wie auch andere versucht hat, diesen Unterausschuß in einen sogenannten Untersuchungsausschuß umzufunktionieren und nicht, wie es in der Geschäftsordnung steht, den Unterausschuß auch als Unterausschuß zu führen.

Tatsache ist auch, meine Damen und Herren, daß Unterlagen vorgelegt wurden. Tatsache ist ebenfalls, daß mehrmals gefragt wurde, welche eigenen Unterlagen zu welchen Themen noch vorgelegt werden sollen, und Tatsache ist auch, daß viele Firmen aus rein wirtschaftlichem Interesse – und das kann man diesen Firmen nicht verwehren – keine Unterlagen zur Verfügung gestellt haben. Jene Firmen, die die Vertreter des Ministeriums autorisiert haben, ihre Namen zu nennen, wurden auch genannt.

Tatsache ist auch, meine Damen und Herren, daß sehr wohl mehrmals ein Schreiben des Präsidenten an die Vorsitzende des Unterausschusses gerichtet wurde. Liebe Frau Kollegin Apfelbeck! Gestatten Sie mir, um der Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen, Ihnen aus dem letzten Schreiben des Präsidenten, das an Sie gerichtet ist, wovon ich und auch alle anderen Parteien eine Kopie haben, zu zitieren. Da heißt es im letzten Absatz: "Dabei wurde übereinstimmend festgestellt, daß selbstverständlich die Handhabung der Geschäftsordnung des Nationalrates in den Ausschüssen und Unterausschüssen dem oder der jeweiligen Vorsitzenden eines Ausschusses oder eines Unterausschusses obliegt und die Vorsitzführung nicht von Äußerungen der Präsidialkonferenz abhängig sein kann."


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