Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 16

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Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Herr Bundesminister! Ich begrüße diese Aussage, die Sie soeben getätigt haben, nachhaltig. Ich habe das Rettungskostengesetz zur Hand genommen und registriert, daß es sieben Bundesländer gibt, die eine Vereinbarung nach § 15a Bundes-Verfassungsgesetz mit dem Bund abgeschlossen haben – beginnend mit Kärnten im Juli 1984 bis Wien im März 1990. Zwei Bundesländer, Herr Bundesminister, fehlen: Burgenland und Niederösterreich.

Werden mit diesen beiden Bundesländern im Zuge der Maßnahmen, die Sie jetzt skizziert haben, diesbezügliche Gespräche geführt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter! Es stimmt, es gibt diesbezüglich insgesamt sieben 15a-Verträge, die zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen worden sind. – Burgenland und Niederösterreich fehlen, vor allem deswegen, weil sie Vereinbarungen mit dem ÖAMTC abgeschlossen haben und die Hubschrauberrettung auch so sehr gut funktioniert.

Allerdings ist es so, daß ein Teil des Bundeslandes Niederösterreich auch vom Hubschrauber des Innenministeriums mit betreut wird, es ist dies vor allem der nördliche Teil des Bundeslandes Niederösterreich. Mein Ziel ist es, auch diese beiden Bundesländer in die Vereinbarung mit einzuschließen.

Zwischen dem Bundesland Niederösterreich und dem Bundesland Wien und dem Innenminister wird es nächste Woche einen Gesprächstermin geben, wo hohe politische Repräsentanten vertreten sein werden: Stadtrat Rieder von seiten Wiens, Landesrat Freibauer und Landesrat Wagner von seiten des Landes Niederösterreich. Und ich hoffe, daß sich auch das Land Niederösterreich anschließen wird; das gleiche gilt für das Land Burgenland.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Anschober, bitte.

Abgeordneter Rudolf Anschober (Grüne): Herr Bundesminister! Beim Bundesheer gibt es eigentlich eine hohe Zahl von teilweise freien Kapazitäten von Hubschraubern. Wäre es nicht sinnvoll, auch diese Bundesheerhubschrauber verstärkt zum Rettungseinsatz heranzuziehen, und gibt es dazu Verhandlungen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich habe in keiner Weise Berührungsängste mit dem Bundesheer, ganz im Gegenteil, ich halte es für sinnvoll, notwendig und richtig, wenn das Bundesheer im Bereich der Flugrettung zusätzlich mit einbezogen wird, vor allem deswegen, weil in den letzten Jahren, seit 1983, an die 50 000 Menschen von uns gerettet worden sind und das Bundesheer auch seinen Teil dazu beigetragen hat.

Derzeit haben wir 14 Standorte, davon sieben Standorte, an denen Hubschrauber des Innenministeriums stationiert sind, sechs Standorte des ÖAMTC und ein Standort des Bundesheeres, nämlich Aigen in der Steiermark. Mein Ziel ist es, zumindest zu erreichen, daß dieser eine Standort in Aigen erhalten bleibt. Schön wäre es, wenn es gelänge, einen zweiten oder dritten Standort zu finden. Das würde nicht nur dazu beitragen, daß das Innenministerium von Kosten entlastet wird, sondern würde auch zusätzliche neue, wichtige Aufgaben für das Bundesheer mit sich bringen. Ich bin in gutem Gesprächskontakt mit den Vertretern des Bundesheeres und hoffe zumindest zu erreichen, daß der Standort Aigen gesichert bleibt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Mag. Peter, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Der Herr Bundeskanzler hat uns im Februar 1997 öffentlich wissen lassen, daß er daran denkt, die Flugrettung


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