Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 25

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete! Eine Frage, das steht in der Geschäftsordnung. (Abg. Haigermoser: Geschäftsordnung lernen!) Also was passiert mit diesen Flüchtlingen, nachdem ... (Abg. Mag. Stoisits: Ich glaube, er hat sie verstanden!) Gut! Herr Bundesminister! Ich bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Wer hat jetzt die Frage gestellt – der Herr Präsident oder die Frau Abgeordnete? Ich bin gerne bereit zu antworten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Frau Abgeordnete hat die Frage gestellt, und ich habe sie zusammengefaßt. (Beifall bei den Grünen.)

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Gut. Frau Abgeordnete! Ich möchte zunächst zurückweisen, daß der UNHCR ... (Abg. Dr. Khol: Als Mitglied des Arbeiter Samariter Bundes hat er ihr Hilfe geleistet!) Herr Abgeordneter! Ich bin auch Mitglied des Samariter Bundes.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Stoisits wird das anders empfunden haben. Hauptsache ist aber, der Herr Minister antwortet jetzt.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Ja. Frau Abgeordnete! (Abg. Haigermoser  – zu der mittlerweile wieder auf ihrem Platz sitzenden Abg. Mag. Stoisits –: Aufstehen! Das ist unhöflich! Die Antwort muß immer stehend angenommen werden! Der Minister steht ja auch! – Abg. Mag. Trattner: Auch Damen können höflich sein! – Abg. Haigermoser: Was hat Ihnen der Minister getan? Aber von Benimm haben die Grünen noch nie etwas gehört!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte! Am Wort ist nun der Herr Bundesminister, und ich bitte um Beantwortung.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Frau Abgeordnete! Ich möchte noch einmal betonen, daß die Kriterien der Schutzbedürftigkeit mit dem UNHCR abgeklärt worden sind und daß von seiten des UNHCR große Zustimmung zu diesen Kriterien und zu dieser Wertung gekommen ist.

Welche Menschen sind schutzbedürftig? – Es sind dies Menschen, die in ihrem bisherigen Heimatort nunmehr zu einer ethnischen Minderheit gehören, Menschen, die alt sind und keinen eigenen Lebensunterhalt haben, schwerkranke, traumatisierte Personen in medizinischer Behandlung, Lehrlinge, Schüler aus berufsbildenden Schulen und Studenten für die Dauer ihrer Ausbildung, gemischt ethnische Familien und Zeugen beim Kriegsverbrechertribunal in Den Haag. Das heißt, daß wir die Kriterien sehr weit gefaßt haben. Das wurde auch von seiten des UNHCR unterstützt.

Das, was Sie immer kritisieren, daß nämlich Frauen, die Schreckliches in diesem Krieg erlebt haben, für uns nicht schutzbedürftig seien, stimmt nicht. Frauen, die vergewaltigt worden sind, zählen sehr wohl zur schutzbedürftigen Gruppe. Wir haben damit die Anregungen des UNHCR nachvollzogen. Deshalb sehe ich in dieser Frage kein Problem.

Mit 31. August ausgelaufen ist lediglich die Unterstützungsaktion für 870 Menschen. Diese 870 Menschen haben von uns den Hinweis bekommen, daß sie in Zukunft nicht mehr unterstützt werden. Wir werden aber jeden einzelnen Fall nochmals genau überprüfen, sodaß es keine Härtefälle gibt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Dr. Kier, bitte.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Da wir dieses Problem bereits ausführlich erörtert haben, spitze ich es auf eine ganz kurze Frage zu.

Wenn es Kriterien für eine Unterstützung gibt, dann gibt es auch Leute, die nicht unter diese Kriterien fallen. Was passiert mit diesen Menschen? Dürfen sie noch ein bißchen bleiben, oder müssen sie Österreich sofort verlassen? Das ist die zentrale Frage.


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