Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 73

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Etwas sehr Wichtiges, die Anpassung des pauschalierten Mehrwertsteuersatzes von 10 auf 12 Prozent, ist sowohl in der Empfehlung 1995 als auch in der Empfehlung 1996 enthalten, und zwar aus folgenden Gründen: Die Landwirtschaft hat seit dem EU-Beitritt verstärkt auf Investitionen gesetzt, das heißt, sie hat wesentlich mehr an Vorsteuer bezahlt, an Mehrwertsteuer bezahlt, als sie für ihre Produkte eingenommen hat. So sind etwa im Jahre 1993 von der Landwirtschaft Investitionen in der Höhe von 20,7 Milliarden Schilling getätigt worden, 1994 in der Höhe von 21,3 Milliarden, 1995 betrugen die Investitionen 21,5 Milliarden und 1996 26,8 Milliarden Schilling, also um 20 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Mehr als 4 Milliarden Schilling sind von den Bauern an Mehrwertsteuer für die Investitionsgüter bezahlt worden. Die Agrarpreise sind in den Jahren 1995, 1996 hingegen beträchtlich zurückgegangen. Das Wirtschaftsforschungsinstitut hat den Betrag auf ... (Abg. Wenitsch: Das haben Sie zwei Jahre hier im Parlament ...!) Sie wissen, daß wir in einer Koalition sind und das nicht allein durchsetzen können, sondern wir müssen versuchen, einen Kompromiß und einen Konsens zu finden. (Beifall bei der ÖVP.)

Das Wirtschaftsforschungsinstitut hat errechnet, daß etwa 1,7 Milliarden Schilling mehr an Mehrwertsteuer von den Bauern bezahlt werden. Wir raten aus diesen Gründen auch all jenen Betrieben, die größere Investitionen tätigen, eine Ausgaben-Einnahmen-Rechnung, eine sogenannte Option, zu machen, um damit wieder zu der von ihnen bezahlten Mehrwertsteuer zu kommen.

Ein Wort noch zum Liberalen Forum. Der Abgeordnete Haselsteiner hat ja wieder die 8 000 S Grundeinkommen für alle Österreicher erwähnt. Sie müssen mir nur erläutern, wie das bezahlt werden soll. Wir haben in Österreich noch 250 000 Bauernbetriebe. Bei der Betriebszählung 1995 waren auf Österreichs Bauernhöfen 960 000 Personen wohnhaft. Wenn all diese Personen ein Grundeinkommen von 8 000 S bekommen sollen, kann man folgende Rechnung anstellen:

Das derzeitige landwirtschaftliche Einkommen beträgt 35 Milliarden Schilling. Die Pensionisten in der Landwirtschaft haben ein Einkommen von insgesamt 19 Milliarden Schilling. Dazu kommen familienpolitische Leistungen von 2 Milliarden Schilling. Das heißt, es fehlt auf die 8 000 S Monatsgehalt ein Betrag von 40 Milliarden Schilling. Das Liberale Forum soll uns bitte aufzeigen, wo das Geld hergenommen werden soll, um dieses Modell des Grundeinkommens für alle Österreicher umzusetzen!

Auch wenn Chefredakteur Dr. Barazon in den "Salzburger Nachrichten" vor zwei Wochen gemeint hat, in Österreich würden 50 000 Bauern ausreichen, werden wir von der Volkspartei auf jeden Fall versuchen, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, daß möglichst alle der derzeit 250 000 Bauern auch in Zukunft Bauern bleiben können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.18

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Böhacker vor. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.18

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Schwarzböck, ich bin leicht irritiert, daß Sie Kollegen Schreiner kritisiert haben, weil er sich für Kontinuität und Berechenbarkeit im Steuerrecht eingesetzt hat. (Abg. Schwarzböck: Ich habe die Doppelbödigkeit kritisiert, nicht den Grundsatz!) Sie haben gemeint, daß, wenn Kontinuität und Berechenbarkeit vorherrschen, Strukturreformen nur langsam umgesetzt werden können. – Ganz im Gegenteil, Herr Kollege: Gerade eine kontinuierliche und berechenbare Steuerpolitik ist Voraussetzung für rasche Strukturreformen in den Betrieben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber Kontinuität und Berechenbarkeit sind ja nicht mehr gegeben. Ich darf Sie nur an die rückwirkenden Änderungen von Steuergesetzen, noch dazu im Verfassungsrang, erinnern. Und es steht uns ein weiterer Anschlag auf Kontinuität, Berechenbarkeit und Rechtssicherheit bevor. Die Bundesregierung hat eine Novelle zur Bundesabgabenordnung zur Begutachtung ausgesandt mit dem Inhalt, daß hinkünftig die Finanzämter Steuerbescheide sieben Jahre lang


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