Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 97

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Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, ein Zeichen zu geben. – Die Vorlage ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Als nächstes gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 864 der Beilagen. Dieser Gesetzentwurf enthält Verfassungsbestimmungen. Ich stelle daher zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 GOG die Anwesenheit der erforderlichen Anzahl von Abgeordneten fest. Das Quorum ist erfüllt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, daß dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit Zweidrittelmehrheit angenommen ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Die Vorlage ist auch in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

9. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 515/A der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz 1956, BGBl. Nr. 165/1956, geändert wird (861 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (846 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsgesetz !SSR und das Verteilungsgesetz DDR geändert werden (862 der Beilagen)

11. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (847 der Beilagen): Anlage E des Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung samt Vorbehalten der Republik Österreich (867 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 bis 11 der heutigen Tagesordnung. Es ist vereinbart, die Debatte über diese drei Punkte unter einem durchzuführen.

Wünscht jemand aus dem Kreis der Berichterstatter dazu das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Dann gehen wir sofort in die Debatte ein.

Erster Redner ist der Herr Abgeordnete Dietachmayr. Ich erteile ihm das Wort. Es ist eine freiwillige Redezeit von 10 Minuten vorgeschlagen. – Bitte.

16.05

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Das Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsgesetz !SSR und das Verteilungsgesetz DDR geändert werden, wurde in diesem Haus schon zweimal behandelt. Ich erinnere daran, daß das Entschädigungsgesetz aus dem Jahr 1975 stammt und in diesem Hause im Jahr 1982 schon einmal geändert wurde.

Davon betroffen sind geschädigte österreichische Staatsbürger oder juristische Personen, die aufgrund des am 19. Dezember 1974 unterzeichneten Vermögensvertrages Globalentschädigungen erhalten. Darf ich noch einmal daran erinnern beziehungsweise konkretisieren, wer zu diesen entschädigungsberechtigten Personen gehört: Dazu gehören österreichische Personen, die am 24. April 1945 nach dem Staatsbürgerschaftsüberleitungsgesetz 1945 und am Tag der


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