Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 50

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Es wurde beantragt, im Sinne des § 66 Abs. 3 die Anzahl jener, die dafür stimmen, und jener, die dagegen stimmen, bekanntzugeben. Ich gehe daher so vor und bitte die beiden Schriftführer – es sind dies die Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer und der Abgeordnete Auer –, mich bei der Auszählung dieser Stimmen zu unterstützen. (Die beiden genannten Schriftführer begeben sich zum Präsidenten aufs Präsidium.)

Bitte in den Abgeordnetenreihen jetzt nichts zu verteilen oder sich dort aufzuhalten –, mit Ausnahme derjenigen, die gewählte Vertreter dieses Hauses sind.

Ich bitte jetzt jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschußbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. (Präsident Dr. Neisser nimmt mit Hilfe der beiden Schriftführer die Stimmenzählung vor.)

Ich gebe bekannt, daß 122 Abgeordnete dafür gestimmt haben und 60 Abgeordnete dagegen. Dieser Antrag ist daher mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

In der Präsidialkonferenz wurde folgender Konsens über die Dauer der Debatte erzielt. Es wurde eine Tagesblockredezeit von insgesamt 9 "Wiener Stunden" vereinbart, sodaß sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 135 Minuten, ÖVP 126, Freiheitliche 117, Liberales Forum und Grüne je 81 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag auf Tagesblockredezeit zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen worden.

1. Punkt

Bericht des Geschäftsordnungsausschusses über den Antrag 507/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates und das Strafgesetzbuch geändert werden (871 der Beilagen) (Dritte Lesung)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Da der vorliegende Gesetzentwurf bereits in zweiter Lesung angenommen wurde, kommen wir sogleich zur dritten Lesung.

Ich lasse abstimmen über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 871 der Beilagen in der Fassung des Beschlusses in zweiter Lesung.

Das Bundesgesetz betreffend die Geschäftsordnung des Nationalrates kann nach Art. 30 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes nur bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen geändert werden.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Auch hiefür wurde beantragt, im Sinne des § 66 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine Auszählung der Stimmen, die dafür sind, und jener, die dagegen sind, vorzunehmen. Ich gehe daher so vor.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, und ersuche noch einmal die beiden Schriftführer, Frau Abgeordnete Bauer und Herrn Abgeordneten Auer, mir bei der Auszählung der Stimmen behilflich zu sein.


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