Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 85

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schaftsprüfer überprüft. Gemäß den Regelungen und Erfordernissen der EU hat die AMA einen internen Revisionsdienst errichtet, der als Anlaufstelle für alle externen Prüfdienste funktioniert.

Sowohl der österreichische Rechnungshof als auch der europäische Rechnungshof prüfen laufend die Abwicklung der Maßnahmen. Die Buchhaltung und die Außenrevision des Bundesministeriums für Landwirtschaft sind de facto als laufende begleitende Kontrolle bei Auszahlungen tätig.

Meine Damen und Herren! In diesem Zusammenhang darf man auch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft nicht vergessen, der besonders strenge Kontrollen bezüglich des Mittelflusses aus der EU durchführt.

Aus der Aufzählung der kontrollierenden Organisationen können Sie erkennen, daß die AMA tatsächlich die bestgeprüfte Organisation in Österreich ist. Natürlich geschehen auch da Fehler, aber das Landwirtschaftsministerium tut sicherlich alles, um Fehler hintanzuhalten beziehungsweise auszumerzen.

Die AMA selbst hat die Aufgabe – die nicht immer ganz leicht ist –, die Rechtmäßigkeit aller Förderungsabwicklungen zu überprüfen. In Summe gab es im abgelaufenen Jahr rund 45 000 Prüfkontakte im Rahmen der Abwicklung der EU-Maßnahmen und bei verschiedenen flankierenden Maßnahmen. Eine ähnlich hohe Anzahl ist für 1997 zu erwarten.

Meine Damen und Herren! Zu der zum Beschluß vorliegenden AMA-Gesetz-Novelle 1997 ist zu sagen, daß es sich im wesentlichen um Adaptierungen im Bereich der Buchhaltung der AMA handelt. Von der bisherigen Form der Bilanzlegung nach dem Rechnungslegungsgesetz sollen in Zukunft die Grundsätze der Kameralistik, die auch vom Bund angewendet wird, übernommen werden. Ebenso wird die AMA zur Übernahme von Aufträgen ermächtigt, zum Beispiel von den Ländern, die in engerem Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich der AMA stehen, was sicherlich Synergien mit sich bringen wird.

Grundsätzlich ist die AMA-Gesetz-Novelle notwendig, da sie den aktuellen Erfordernissen einer modernen Verwaltung entspricht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.42

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Aumayr. – Bitte, Frau Abgeordnete. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. (Abg. Wabl: Aumayr, bitte für mich sprechen!)

14.42

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Wieso sprichst du nicht? (Abg. Wabl deutet auf seinen Hals.) Ich werde mich bemühen.

Herr Präsident! Herr Minister! Es spricht also die Freiheitliche Partei mit Aumayr und die Grüne Partei mit Wabl. (Heiterkeit.)

Herr Bundesminister! Für diese AMA-Gesetzesänderung gibt es an und für sich überhaupt kein anderes Argument, als daß das Budget frisiert werden soll. (Abg. Tichy-Schreder: Der Tonfall ist schon etwas eigenartig!) Mit der Auflösung der Pensionsrückstellungen wird nur für 1998 ... (Abg. Gradwohl steht bei Bundesminister Mag. Molterer an der Regierungsbank.) Herr Kollege Gradwohl! Seien Sie bitte so lieb und stören Sie jetzt die Debatte nicht. Sie können ja mit dem Herrn Minister nach der Debatte weitersprechen. (Bundesminister Mag. Molterer: Er steht ja nur da!) Sie können sich ja zu Wort melden, aber es ist unerträglich, wenn, während eine Rednerin hier am Pult spricht, auf der Regierungsbank Gespräche geführt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Es ist auch sehr unhöflich, Herr Kollege Gradwohl, das bin ich von Ihnen nicht gewohnt. (Abg. Gradwohl: Ich werde mich Ihrem Wunsch entsprechend ruhig verhalten!) Danke sehr. (Abg. Grabner: Erlaubt ist es nur, wenn eure Leute dort stehen!) Nein, von uns steht niemand da während einer Debatte. Nein, wirklich nicht, Herr Kollege! Das ist nämlich einfach unhöflich.


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