Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 88

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Meine Damen und Herren! Diese Anpassung des Rechnungswesens wird mehr Transparenz und eine bessere Nachvollziehbarkeit der Abwicklung von Geldflüssen aus der EU, aus den Bundes- und Landeshaushalten an die Landwirte zur Folge haben. Umso verwunderlicher ist die Haltung der Freiheitlichen, die im Ausschuß gegen die Novelle gestimmt und ihre Ablehnung mit fehlender Transparenz und angeblichem Fehlen wichtiger Informationen über die Tätigkeit der AMA begründet haben.

Frau Kollegin Aumayr! Es ist wohl auch für die Bauern ein erstrebenswertes Ziel, die Maastricht-Kriterien zu erreichen. Gerade ein harter Ecu ist für die landwirtschaftlichen Exporte und für unsere Betriebe von existentieller Bedeutung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ganz zu schweigen ist von der Abwesenheit der Liberalen und der Grünen im Agrarausschuß. Die Grünen haben sich heute anscheinend sogar von der Rednerliste streichen lassen. Sie haben durch ihre Abwesenheit vermutlich fehlendes Interesse an der Novelle signalisiert.

Mit der vorgeschlagenen Neuregelung sind keine administrativen Mehrkosten verbunden. Die Auflösung der Pensionsrückstellungen findet bei der Erstellung des Bundesvoranschlages für das Agrarressort Berücksichtigung und dient der Finanzierung des Verwaltungsaufwandes. (Abg. Aumayr: Für wie viele Jahre, Herr Kollege? – Abg. Schwarzenberger: Das können Sie der Regierungsvorlage entnehmen!) Der Bund übernimmt im Gegenzug die Pensionshaftung. (Abg. Aumayr: Ein Jahr! Sagen Sie das dazu!) Das steht in der Regierungsvorlage. (Abg. Zweytick: Vier Jahre! Wissen Sie das nicht?)

Meine Damen und Herren! Weiters wird im § 21 ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Organe der AMA-GesmbH bei der Haushaltsführung die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu beachten haben. Außerdem wurde in einem ÖVP-SPÖ-Abänderungsantrag eine Adaption im Zusammenhang mit dem Weisungsrecht dahin gehend verlangt, daß der Bundesminister bei Nichtbefolgung von Weisungen Sanktionsmöglichkeiten haben soll.

Weiters wurde zu § 18 Abs. 1 in einer Ausschußfeststellung bemerkt, daß trotz Änderung des § 18 Abs. 1 die Einschaltung von Wirtschaftsprüfern zur Prüfung des Jahresabschlusses dem Vorstand sowie dem Verwaltungsrat der AMA weiterhin möglich ist.

Unsere Fraktion wird daher dieser Novelle und diesem wichtigen Instrument für die Förderung unserer Land- und Forstwirtschaft sowie der Vermarktung unserer landwirtschaftlichen Produkte gerne die Zustimmung erteilen, Frau Kollegin Aumayr! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.55

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Koller.

Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Abgeordneter Koller hat eine Redezeit von 8 Minuten. Da der Herr Bundeskanzler unterwegs ist und sich verspätet, würde ich vorschlagen, daß wir, falls Herr Kollege Koller die Redezeit von 8 Minuten ausschöpft und daher ein wenig bis nach 15 Uhr spricht, ihn doch ausreden lassen. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Ja, das ist ein guter Vorsitzender!)

14.55

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ganz zu Beginn des AMA-Gesetzes steht die Zauberformel dieser Republik, die Verfassungsklausel: Mit Zweidrittelmehrheit wird alles gültig.

Es ist schon bezeichnend. Wir Freiheitlichen fordern seit Jahren die verfassungsmäßige Absicherung des Weiterbestandes der österreichischen Bauernschaft, die gefährdet ist wie nie zuvor. Hier wird diese Zauberformel angewendet. Die Bürokratie der AMA wird verfassungsmäßig abgesichert, die Existenz der Bauern aber nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)


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