Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 144

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steindl. Auch für Sie gilt eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte.

18.59

Abgeordneter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Ich mache es ganz kurz. Ich kann mich auch den Ausführungen meiner Vorredner anschließen. Günther Stummvoll hat ja schon die Vorteile mit Statistiken belegt. Herr Präsident Verzetnitsch! Ich kann Ihre Meinung voll übernehmen, möchte nur vielleicht etwas korrigieren: Statistisch gesehen wäre es so, wie Sie sagen, aber daß es zwischen Ost und West unter Umständen Probleme gäbe – hier die "Westis", da die "Ossis" –, das könnte ich von meinem Bundesland nicht sagen. Das Burgenland ist ein Land der Häuselbauer, das möchte ich betonen. Ich möchte aber als Bürgermeister feststellen: Wir setzen heute einen richtigen Schritt, denn sehr viele Jungfamilien bauen sich nicht zuerst ein Haus, sondern nehmen eine Wohnung, eine Genossenschaftswohnung, und wenn nun die Möglichkeit geboten wird, diese mit einem Bauspardarlehen zu finanzieren, dann kann das nur im Sinne der jungen Familien sein. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächste kommt Frau Abgeordnete Frieser zu Wort. Auch für Sie gilt: 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.00

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Da die meisten meiner Vorredner das Hohelied auf die Bausparkassen-Erfolgsstory gesungen haben, lassen Sie mich doch zwei kritische Anmerkungen machen.

Wir haben das Bausparkassengesetz sozusagen dem Bankengesetz unterworfen, allerdings haben wir den Bausparkassen nicht die Möglichkeit gegeben, wie Banken zu agieren. Mein Kritikpunkt ist, daß das Kreditvolumen mit 1,5 Millionen beschränkt ist. (Zwischenruf des Abg. Dr. Höchtl. – Das Kreditvolumen! Bitte, genau aufpassen, Herr Kollege Höchtl, ich habe das schon richtig wiedergegeben. – Jeder weiß, daß mit 1,5 Millionen beziehungsweise 1,9 Millionen inklusive der Eigenmittel kein Einfamilienhaus errichtet werden kann. Viele von uns hätten sich gewünscht, daß diese Summe erhöht wird. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Der zweite Kritikpunkt betrifft die Vertragsbedingungen, wiewohl ich weiß, daß wir als Gesetzgeber auf diese Vertragsbedingungen nicht unmittelbar Einfluß nehmen können, aber vielleicht kann man auf die Bausparkassen dahin gehend einwirken, daß sie mehr Flexibilität an den Tag legen, was die Eintragung im Grundbuch betrifft. Die Bausparkassen bestehen in den meisten Fällen auf die Eintragung auf dem ersten Rang. Mehr Flexibilität wäre wünschenswert, und zwar dahin gehend, daß sie auch eine Eintragung auf dem zweiten oder dritten Rang akzeptieren, wenn das noch gerechtfertigt ist.

Der dritte Punkt, der noch verbesserungswürdig wäre – aber das ist eben auch von Bausparkasse zu Bausparkasse verschieden –, ist, daß die Wartezeit bis zur Zuteilung des Kredites häufig eine Zwischenfinanzierung erforderlich macht. Diese Zwischenfinanzierungen schlagen sich natürlich auf das Gesamtbudget dementsprechend nieder.

Ich hoffe, Herr Präsident Verzetnitsch, daß zu Ihnen BürgerInnen kommen und Ihnen diese Vorschläge unterbreiten. Vielleicht ist es dann leichter, Verbesserungsschritte wieder einmal miteinander zu bewältigen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.03

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Hohes Haus! Das Gesetz findet unsere Zustimmung, es geht in die richtige Richtung, und ich habe dem Redebeitrag des Kollegen Van


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