Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 89

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Frau Kollegin Silhavy, Sie sind vielleicht in diesem Bereich nicht so praxisbezogen wie ich. Ich weiß es. Ich weiß, daß eine Einstufung in Pflegestufe 5 bei Pfleglingen, die man zu Hause hat, in der Praxis nur auf dem Klagsweg zu erreichen ist. Und dann frage ich Sie: Was tut man in der Übergangszeit? Muß man wirklich die Pfleglinge zuerst in ein Pflegeheim bringen, um die Einstufung in Pflegestufe 5 schneller zu erreichen, um dann die begünstigte Möglichkeit in Anspruch nehmen zu können, denn vorher bekommt man sie ja nicht? (Abg. Gatterer: Das stimmt aber nicht!) Das ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, ja. Aber er bringt in der Praxis ganz, ganz wenig an Verbesserungen. Lassen Sie sich das bitte von mir sagen. Das tut mir leid. Wir werden darauf beharren und auch immer wieder verlangen, daß dieser Bereich und auch der Personenkreis, der diese Begünstigung in Anspruch nehmen können soll, ausgeweitet wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber was ich bei dieser ganzen Gesetzgebung um diese Budgetbegleitgesetze wirklich für unverantwortlich halte, ist, daß man ein weiteres Mal immer mehr und mehr an Bürokratie schafft. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Vergleichsruhegenußzulage im Beamtenbereich und die adäquaten Nachbesserungen im ASVG-Bereich, die dazu führen werden – ich habe mir das bestätigen lassen, Herr Kollege Seidinger –, daß man in Zukunft alle Pensionen doppelt wird berechnen müssen, bevor man sich entscheiden kann. Ich weiß nicht, ob das im Sinne des Erfinders ist und ob man berechnet hat, was das letztlich an Mehrkosten und an Ausweitung des Bürokratiemonsters in Österreich mit sich bringen wird. Ich finde es unverantwortlich.

Ich finde es auch unverantwortlich, wenn von seiten der Regierungsmitglieder immer wieder behauptet wird, daß man jetzt alle Erwerbstätigen in die Sozialversicherungspflicht genommen hat. Das stimmt einfach nicht. Man hat natürlich wieder Ausnahmen geschaffen. Man hat es sich wieder gerichtet. Von den sogenannten ehrenamtlichen Funktionären in leitenden Funktionen – so in etwa 2 000 soll es in Österreich geben –, die auch Pensionsansprüche haben, wird man auch in Zukunft keine Sozialversicherungsbeiträge kassieren. Ist das im Sinne des Erfinders? – Ich glaube schon, wenn ich mir die Vorgangsweise der Regierung vor Augen führe.

Noch ein letztes Wort an Sie, Frau Bundesministerin. Sie haben in Ihrer Rede vom 21.4.1993 uns Freiheitlichen gleich eingangs Ahnungslosigkeit, Ewiggestrigkeit und Polemik – das wortwörtlich – vorgeworfen. Heute wird gerade an den angeführten Beispielen, wo wir Freiheitlichen seit Jahren tätig sind und wo Sie jetzt endlich Bereitschaft zeigen, kleine Schritte in die richtige Richtung zu setzen, klar, daß diese Regierung ja doch immer wieder Schritt für Schritt, und Gott sei Dank immer mehr, den freiheitlichen Vorstellungen Folge leisten muß, allerdings mit einer gewissen Zeitverzögerung. Das tut uns leid für die betroffenen Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich kann in diesem Sinne nur hoffen, daß der Bürger das immer mehr erkennen und beim nächsten Mal dann auch die richtige Partei wählen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.36

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hums. – Bitte.

14.36

Abgeordneter Franz Hums (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein so hochstehendes und so viele Bereiche umfassendes Sozialsystem wie unseres wird immer wieder Anpassungen, Adjustierungen brauchen, keine Frage.

Wenn wir daher erst 1993 – und dieser Vorwurf kommt immer wieder – eine große Reform mit neuen Grundsätzen gemacht haben, dann muß ich sagen, daß niemand behauptet hat, daß es nicht weitere Adjustierungen geben wird. 1993 wurde vom damaligen Sozialminister und der heutigen Ministerin und damaligen Sozialsprecherin erklärt, daß mit diesen Reformen von 1993, die viele Verbesserungen gebracht haben, wie beispielsweise die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten, daß mit diesem Reformwerk unser Pensionssystem in den Grundsätzen bis weit ins nächste Jahrtausend gesichert sein wird. Ich sehe also nicht, wo irgend etwas davon zurückzunehmen wäre. Denn die heutige Reform bringt wieder eine Reihe von neuen richtigen und notwendigen Grundsätzen, beispielsweise die Einbeziehung aller Erwerbseinkommen.


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