Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 130

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es zweifellos eine Reihe von Menschen gibt, die berechtigtes Interesse daran haben, dies zu tun.

Frau Abgeordnete Schmidt! Mit dem Erhebungsbogen, von dem Sie sprechen, wird lediglich die Absicht verfolgt, objektive Kriterien zu schaffen, um sachlich und gerecht entscheiden zu können, ob ein Wahlrecht an einem weiteren Wohnsitz begründet werden kann. – Diese Absicht in Zusammenhang mit Rasterfahndung und Menschenrechtsverletzung zu bringen, ist wohl sehr übertrieben! Als Bürgermeister einer burgenländischen Gemeinde kenne ich die diesbezügliche Praxis und weiß, daß diese Erhebungsbögen, von denen Sie sprechen, in den meisten Gemeinden nicht beziehungsweise äußerst selten angewandt werden. (Abg. Dr. Schmidt: Dann schaffen Sie sie ab! – Zwischenruf des Abg. Hans Helmut Moser. ) Lassen Sie mich bitte zu Ende reden!

Es ist in den meist sehr kleinen Gemeinden des Burgenlandes nicht notwendig, mit diesem Fragebogen zu operieren, weil die Personen ohnedies bekannt sind und auch ohne diesen Bogen beurteilt werden können. Wenn der Fragebogen herangezogen wird, dann sicherlich als allerletztes Mittel, um die Wohnsitzqualität zu eruieren. Außerdem steht die Ausfüllung dieses Bogens jedem frei, es wird und wurde keinerlei Zwang dazu ausgeübt. Und es wurde auch von keiner Stelle die Verwendung dieses Fragebogens angeordnet. (Zwischenrufe der Abgeordneten Hans Helmut Moser und Dr. Schmidt. )

Ich gebe zu, daß dieses Formular vielleicht ein bißchen übereifrig erstellt wurde und in manchen Bereichen übers Ziel schießt.

Wenn Sie den Punkt 14 ansprechen, dann kann ich Ihnen sagen, daß wir kein Problem damit haben, diesen Punkt, wenn es sein soll, zu streichen. Wir sind gerne bereit, über Änderungen zu reden, zumal das auch im Interesse der Bürger liegt, die kein Interesse daran haben, von möglichst vielen Stellen mit möglichst vielen Daten registriert zu werden. Ich kann mir auch gut vorstellen, dieses Thema mit zwei Kriterien abzuschließen: Es soll entschieden werden, ob es sich um einen tatsächlichen Wohnsitz handelt, und zum anderen sollte der so oft erwähnte "mündige Bürger" auch selbst entscheiden können, ob er an diesem Wohnsitz wählen will oder nicht. (Abg. Dr. Schmidt: Er wird vom Bürgermeister unter Druck gesetzt, er kann nicht selbst entscheiden! Das ist das Grundübel, das wir beheben wollen!) Der Wähler kann das meiner Meinung nach, wenn er will, sehr wohl entscheiden.

Wir haben auch bei der letzten Gemeinderatswahl im Burgenland wieder feststellen können, daß die Kriterien, die angewandt werden, immer sehr politisch gesehen beziehungsweise politisch ausgelegt werden. Daher ist es durchaus auch in unserem Interesse, daß diese Kriterien nicht zur Anwendung gebracht werden, sondern eine andere Praxis dazu gefunden wird. Wir werden nicht nur heute zu diesem Thema reden, sondern wir werden wahrscheinlich in absehbarer Zeit wieder darüber sprechen, nämlich dann, wenn es um die nächste Volkszählung geht, denn dabei wird es wieder um substantielle Fragen für die Gemeinden und insbesondere um die Gemeindefinanzierung gehen. Wir kennen das von der letzten Volkszählung: Menschen wurden damals auch in sehr unangenehme Situationen gebracht. Und ich bin überzeugt davon, daß es, wenn es keine Änderung gibt, auch bei der nächsten Volkszählung, die bevorsteht, wieder der Fall sein wird, daß die Menschen an ihren verschiedenen Wohnsitzen unter Druck gesetzt werden, den Hauptwohnsitz zu begründen. Daher ist es aus meiner Sicht auch denkbar, daß eine finanzielle Bewertung zwischen Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz vorgenommen wird, weil es letztlich ohnedies nur ums Geld geht. Und wenn beides finanziell abgegolten werden kann in verschiedenen Verhältnissen, dann wird dieses Diskussion wahrscheinlich auch beendet sein.

Ich glaube, daß Sie in der konkreten Sache mit Kanonen auf Spatzen schießen! Ich finde keine Grundlage für die heutige Diskussion. Wenn es allerdings darum geht, im Interesse der Menschen eine bessere Regelung zu treffen, dann sind wir mit dabei, dann hat diese Besprechung vielleicht auch einen Sinn gehabt. Ich glaube aber, daß Ihre politische Situation im Burgenland durch die heutige Besprechung keine Veränderung erfahren wird! (Beifall bei der SPÖ.)

17.21


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