Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 131

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Mag. Steindl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Hans Helmut Moser: Er ist auch ein Bespitzler!)

17.21

Abgeordneter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! "Einziger Skandal", "Ungeheuerlichkeit", "unglaublich", "pannonische Schnüffler": Das sind die Ausdrücke, die Sie verwendet haben und die im Zusammenhang mit diesem Erhebungsblatt im Zuge der Gemeinderatswahlen gefallen sind.

Worum geht es eigentlich? – Ich möchte das von zwei Aspekten her beleuchten, zunächst vom rechtlichen her: Frau Kollegin Schmidt, gemäß Art. 117 Abs. 2 B-VG besteht die Möglichkeit, daß der Landesgesetzgeber auch Staatsbürgern das Wahlrecht zugesteht, die nicht ihren Hauptwohnsitz in dieser Gemeinde haben, aber ihren weiteren ordentlichen Wohnsitz. In diesem Punkt sind wir, glaube ich, d’accord.

Von diesem Recht hat der Landesgesetzgeber im Burgenland Gebrauch gemacht. Es können auch Personen wählen, die zwei von vier Kriterien erfüllen. Diese vier Kriterien sind: der wirtschaftliche, der gesellschaftliche, der berufliche und der familiäre Lebensmittelpunkt. Und die Beurteilung dieser Kriterien ist nur möglich, wenn es eine Sachverhaltsdarstellung über die Lebensverhältnisse gibt.

In diesem Zusammenhang gibt es sogar ein Erkenntnis des Verfassunggerichtshofes aus dem Jahre 1975, das besagt, daß die Behörde sogar bei der Wohnsitzfeststellung gesetzwidrig handelt, wenn sie diesen Sachverhalt ohne ausreichende Erklärung darstellt. Daher wurde dieser Fragebogen entwickelt, und es steht, wie mein Vorredner schon gesagt hat, jedem frei, diesen Fragebogen zu beantworten – oder auch nicht. (Zwischenruf der Abg. Dr. Schmidt. ) In diesem Fragebogen mit lediglich 15 oder 16 Fragen dient die Frage 14 dazu, daß man seinen gesellschaftlichen Lebensmittelpunkt klar definieren kann, und unter anderem wird dabei auch nach der politischen Betätigung gefragt.

Ich möchte noch etwas sagen: Diese Daten werden nicht gespeichert, sondern sie sind nur eine Hilfe für die Feststellung, wer wahlberechtigt ist.

Jetzt komme ich zur gesellschaftspolitischen Durchleuchtung: Frau Kollegin Schmidt, 30 000 Burgenländerinnen und Burgenländer leben in Wien als Studenten oder als Arbeitnehmer die ganze Woche über von ihrer Familie getrennt, und viele sind in Wien aus Gründen der Erlangung des Wiener Parkpickerls hauptgemeldet, früher gab es auch das Problem der Fremdpatientenregelungen, sprich: der Aufnahme in Wiener Spitäler, und so weiter und so fort. Auf der anderen Seite gibt es sehr viele, die ihren Zweitwohnsitz im Burgenland haben, jedoch keine gesellschaftliche Bindung an die jeweilige Gemeinde haben, sondern diesen Wohnsitz nur aus touristischen Zwecken gewählt haben. Und genau darum geht es, Frau Kollegin Schmidt: Es soll zwischen diesen Personengruppen im Zusammenhang mit einer Wahl abgegrenzt werden können. Dafür wurde dieses Instrumentarium, das von Ihnen angeprangert wurde, geschaffen! (Zwischenruf des Abg. Mag. Barmüller. )

Worum geht es Ihnen eigentlich? (Abg. Dr. Schmidt: Es geht uns um Grundrechte! – Zwischenruf des Abg. Dr. Haselsteiner. ) Sie wollen ganz einfach – und das ist nicht zum Lachen, Herr Kollege Haselsteiner! – das Wahlrecht von 30 000 Burgenländerinnen und Burgenländer verhindern! Das muß gesagt werden: Das ist Ihre Intention – und um nichts anderes geht es Ihnen! (Beifall bei der ÖVP.) Es geht Ihnen um bewußte Täuschung beziehungsweise um Skandalisierung, so unter dem Motto: Irgend etwas wird schon hängenbleiben!

Sie wissen ganz genau, daß zum Beispiel politische Vorlieben laut Gesetz ausdrücklich vom Verrastern ausgeschlossen sind. Sie verwechseln Birnen mit Äpfeln, wenn Sie diesen Fragebogen mit der Rasterfahndung in Verbindung bringen wollen! Es ist Ihre Intention, den "pannonischen Polizeibespitzelungsstaat" zu suggerieren! Dabei geht es letztendlich nur darum, vielen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite