Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 132

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Burgenländerinnen und Burgenländern auch in Zukunft die Möglichkeit zu geben, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.26

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Salzl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.26

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist bewußt, daß die Verknüpfung von Daten problematisch ist und daß eine mißbräuchliche Verwendung persönlicher Daten auf alle Fälle unterbunden werden muß.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich habe diesen Fragebogen hier, und am Beginn dieses Fragebogens seht: Dieser Fragebogen dient ausschließlich zur Feststellung des Wohnsitzes, und zwar im Hinblick auf die jeweilige Wahlberechtigung der betreffenden Person.

Weiters ist es ein Faktum, daß es – das wurde heute hier nicht erwähnt – einen Erlaß der burgenländischen Landesregierung vom 10. Juni 1997, also relativ neuen Datums, gibt, in welchem genau darauf hingewiesen wird, daß in allen Fällen, in denen die Verwendung eines derartigen Bogens nicht notwendig ist, auf diesen verzichtet werden soll.

Irgendwo muß allerdings die Beurteilung vorgenommen werden, ob der Betreffende wirklich die vier Kriterien erfüllt, nämlich tatsächlich seine wirtschaftlichen, beruflichen, gesellschaftlichen oder sozialen Interessen in jener Gemeinde hat, denn schlußendlich will er ja dort auch wählen. Ansonsten käme es genau dazu, was in manchen Gemeinden schon des öfteren durchgespielt wurde, nämlich daß sich kurz vor dem Stichtag für die jeweilige Wahl 30, 40 oder 50 Personen, die mit der jeweiligen Gemeinde überhaupt nichts zu tun haben, dort kurzfristig anmelden, dann dort das Wahlrecht ausüben und sich ein paar Monate nach der Wahl wieder abmelden. (Zwischenruf des Abg. Hans Helmut Moser. )

Herr Moser! Sie verstehen davon nichts, weil Sie mit der Vollziehung derartiger Dinge nie konfrontiert waren! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Sie sind immer auf einem geschützten Arbeitsplatz gesessen und hatten mit so etwas überhaupt nichts am Hut! Das ist ein Faktum! (Abg. Hans Helmut Moser: Ich bin genauso wie du im kommunalpolitischen Bereich tätig!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tatsache ist, daß eine Beurteilung vorgenommen werden muß, wenn der Burgenländische Landtag zur Überzeugung kommt – übrigens ist das nicht meine Überzeugung –, daß man das Wahlrecht generell öffnen sollte. Denn dadurch wird dem politischen Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Auf diese Weise werden nicht nur Gruppierungen, die dann manipulativ eingreifen können, sondern auch nicht korrekten Bürgermeistern Tür und Tor geöffnet. Ich sage das ganz bewußt, denn es hat im Burgenland vor der Wahl tatsächlich Nebenwohnsitzanmeldungen in einem Riesenausmaß gegeben. (Abg. Mag. Steindl: Zum Beispiel in Trausdorf!) Da sind auf einmal in Badeseegemeinden Badehütten als "Nebenwohnsitze" deklariert worden. Da sind auf einmal 150 bis 200 Wahlberechtigte mehr in der Wählerevidenz aufgeschienen!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um das im Einzelfall unterbinden zu können ... (Abg. Dr. Schmidt: Bei euch heiligt auch immer der Zweck die Mittel!) Das ist nicht wahr! Um derartigen Mißbrauch im Einzelfall unterbinden zu können, gibt es diesen Fragebogen, der übrigens kaum jemals Verwendung findet, sondern auf den Gemeindeämtern liegenbleibt und von der Gemeindewahlbehörde nur unter Umständen in die Beurteilung miteinbezogen werden kann. (Zwischenruf der Abg. Dr. Schmidt. )

Frau Schmidt, ich sage Ihnen: Ich habe nur zu einem ganz geringen Prozentsatz von diesen Fragebögen Gebrauch machen müssen. Es haben lediglich zwei Personen in der gesamten Gemeinde Halbthurn mit über 1 700 Wahlberechtigten freiwillig diesen Fragebogen ausgefüllt, weil sie zu einem Zeitpunkt in die Gemeinde gezogen sind, zu dem einfach noch nicht beurteilbar war, ob diese Personen wirklich hier zur Wahl gehen wollen.


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