Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 133

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wird wirklich, wie bereits gesagt wurde, mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Ich bin gerne bereit, über die Modalitäten dieses Fragebogens zu reden. Man kann diesen Fragebogen auch abschaffen, dagegen habe ich auch nichts, aber dann muß gewährleistet sein (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen) , daß die betroffenen Personen von der Wahlbehörde vorgeladen werden können und dort persönlich Auskunft geben müssen. (Präsident Dr. Neisser gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Ich bin schon beim Schlußsatz, Herr Präsident. – Nur: Im Endeffekt ist ja nichts dabei. Ich bin auch gerne bereit – und das ist rechtlich möglich –, jedem dieser Personen nach Beurteilung diesen Fragebogen wieder zurückzugeben. Er muß ja nirgends aufgehoben werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Kier ist der nächste Redner. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Ofner: Volker, sag einfach: Er hat recht!, und du bist aus der Affäre!)

17.32

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wurden in dieser Debatte von den Kollegen aus dem Burgenland – auch aus der Betroffenheit des Bürgermeisteramtes heraus verständlich – ein paar bemerkenswerte Feststellungen getroffen, zum Beispiel die Feststellung, daß die Daten nicht gespeichert werden. Diese Feststellung ist kühn, denn wenn man diese Daten wirklich zur Überprüfung eines bestimmten Sachverhaltes, der ja auf Dauer erheblich bleibt, braucht, dann muß man diese Sachverhaltserhebung aufheben, sonst kann nämlich nachher jemand kommen und sagen, man habe es nicht überprüft (Abg. Mag. Steindl: Das stimmt auch nicht! Sie haben keine Kenntnis davon!) , wenn man das nur kurz erhebt, wenn das nur ein flüchtiger Vorgang ist und man das dann wieder wegwirft. Man muß es also aufheben. (Abg. Mag. Steindl: Solch ein Blödsinn!) Aber wenn man sich dabei moderner Büroorganisationsmittel bedienen, dann wird das wahrscheinlich eine EDV sein, außer im Burgenland gibt es keine EDV, aber das glaube ich nicht, denn das Burgenland ist nicht so rückständig, wie Sie es uns hier weismachen wollen. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Hier von diesem Pult aus zu sagen, es sei eine bewußte Täuschung, wenn sich meine Klubobfrau Sorgen wegen eines Fragebogens macht, ist sehr merkwürdig. Ich unterstelle demjenigen, der das Thematisieren eines solchen Fragebogens als eine bewußte Täuschung bezeichnet, daß er möglicherweise bei seinen Argumenten nicht ganz beim Stimmigen bleibt. Wenn es in einem Lande möglich ist, daß ein Erhebungsblatt dieser Art (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe) , das vom Betroffenen selbst ausgefüllt werden soll – Kollege Kiss hat gesagt, nur manche müssen das machen (Abg. Kiss: Nein, das habe ich nicht gesagt! Der einzelne Bürger!), es wird nicht an alle ausgeteilt –, auch von einer anderen Auskunftsperson, sozusagen fremdbestimmt, ausgefüllt werden kann, und außerdem vorgesehen ist, daß es auch durch die Gemeinde direkt ausgefüllt werden kann, indem der Gemeindebeamte offenbar aus eigener Wahrnehmung heraus hinschreibt, wie sich der betreffende Wahlberechtigungswerber politisch betätigt (Abg. Mag. Steindl: Er muß es beurteilen!) , also sozusagen auch vom Hörensagen ausgefüllt werden darf, so muß ich sagen: Das ist ja genaugenommen noch ärger! Das heißt also, es gibt Erhebungsblätter, die nicht einmal vom Betroffenen freigezeichnet werden müssen, sondern da kann irgend jemand, zum Beispiel ein Gemeindebeamter, der unterschreiben muß ... (Abg. Kiss: Jeder Wahlberechtigte hat mit persönlicher Unterschrift zu bezeugen, ob die Angaben stimmen oder nicht!) Da steht nicht "Unterschrift des Betroffenen", sondern "Unterschrift". (Abg. Kiss: Unterschrift des Betroffenen! Natürlich!) Ja, gut. (Abg. Kiss: Also bitte!) Also dann muß es der Betroffene unterschreiben. Aber es gibt auch die Möglichkeit, daß es die Gemeinde direkt ausfüllt und daß es das Gemeindeorgan unterschreibt. Das macht die Sache keineswegs besser.

Herr Bundesminister! Wenn Sie in Ihrer Anfragebeantwortung meinen, es bestehe kein Anlaß zur Beunruhigung, weil es Absprachen gibt (Abg. Mag. Steindl: Sie schießen mit Kanonen auf Störche!) , die gewährleisten, daß das im Burgenland nicht zweckwidrig verwendet wir, dann muß ich sagen: Auf Absprachen ist ein Rechtsstaat nicht gut gegründet, auf Absprachen, die


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