Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 135

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Das ist es, worum es geht! Es geht nicht darum, ob sich Bürgermeister auf den Schlips getreten fühlen ob der Frage, die sie Gemeindebürgern stellen. Es geht nicht um die Frage, ob sich daraus in der Folge ergeben könnte, daß Tausende Wählerinnen und Wähler bewußt ausgeschlossen werden, sondern es geht um die Frage, ob es in Zukunft sanktionslos möglich sein darf, daß solche Vorgangsweisen neuerlich Platz greifen.

Darf es möglich sein, daß Fragen über höchstpersönliche, sensible Daten an Bürger gestellt werden und diese Daten dann EDV-mäßig erfaßt werden? Es stellt sich da nicht die Frage, ob das zum Zwecke der Eintragung in eine Wählerevidenz erfolgt oder ob das einem anderen Zweck dient, sondern es geht darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß so etwas nicht sein darf.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen nicht, daß Bürger und Bürgerinnen – das ist in unser aller Sinn, nicht nur in meinem persönlichen oder im Sinne der Grünen – mit Fragen dieser Art, die ihre intimste, private Sphäre betreffen, legal, das heißt, nicht rechtswidrig, belästigt werden dürfen. Das ist es, Herr Bundesminister, worum es geht!

Herr Bundesminister! Die Angst der Bürger und Bürgerinnen vor dem Überwachungsstaat, davor, daß Daten, die erhoben werden, EDV-mäßig erfaßt werden, ist berechtigt. Ob Daten mit einem Fragebogen oder in der Weise erhoben werden, daß man Fragen stellt und sie schriftlich festhält, ist eigentlich unerheblich. Entscheidend ist, ob es zu einer EDV-mäßigen Erfassung der Daten kommt und was dann mit diesen Daten passiert.

Daß ein Gemeindeorgan, daß jeder Bürgermeister das Recht hat, in einer mündlichen Befragung einem Menschen, der in die Wählerevidenz aufgenommen werden will, Fragen zu stellen, steht außer Zweifel. (Abg. Mag. Steindl: Wo ist der Unterschied?) Was allerdings danach mit diesen Antworten geschieht, wo sie gespeichert werden, wem aller sie zur Verfügung gestellt werden können, zu welchen Zweck man sich dann dieser Daten bedient, das ist es, was uns interessiert. (Abg. Mag. Steindl: Wo ist der Unterschied?) Ich will niemandem das Recht nehmen, im Burgenland wählen zu dürfen. Aber ich möchte niemandem das Recht geben, solch sensible Daten zu erfassen – nicht einmal einem pannonischen Bürgermeister! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kiss. )

17.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zum Schluß dieser Debatte hat sich noch Herr Bundesminister Mag. Schlögl zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister. (Rufe und Gegenrufe zwischen der ÖVP und den Grünen.)

Ich bitte, dem Herrn Minister zuzuhören! Vielleicht werden dann manche Zwischendiskussionen überflüssig werden. – Herr Minister, bitte. (Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen der ÖVP und den Grünen. – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Herr Minister, haben Sie den Mut, zu beginnen! (Heiterkeit.)

17.43

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Ich wollte nur die Damen und Herren durch meine Ausführungen nicht stören.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schmidt! Ich war mir nicht ganz sicher, in welche Richtung Ihre Anfrage geht, und ich habe mich deshalb mit dieser Materie sehr umfangreich beschäftigt. Ich habe auch versucht, gemeinsam mit meinen Mitarbeitern, mit den Beamten des Innenressorts, eine Rechtfertigung für die Vorgangsweise, die von mir seit dem 10. Juli gewählt worden ist, darzulegen. Ich bin gerne bereit, Ihnen diese Rechtfertigung nachher zu geben, denn in dieser Debatte kann ich mich allerdings nur ganz kurz mit dieser Materie auseinandersetzen.

Ich bin überzeugt davon, daß – entgegen einer derartigen Behauptung – das Liberale Forum hier nicht skandalisieren will, sondern ich glaube, daß das Liberale Forum befürchtet, daß im Zusammenhang mit der Erhebung und dem Sammeln von Daten mittels dieses Fragebogens mangelndes Grundrechtsbewußtsein vorhanden ist, und zwar bei der burgenländischen Landes


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