Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 136

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regierung, bei den verantwortlichen Politikern, aber auch bei mir als derzeitigem Innenminister, weil ich da nicht handle.

Andererseits besteht seitens der Frau Abgeordneten Stoisits die Angst, daß das wieder ein Schritt in Richtung Überwachungsstaat ist. (Abg. Dr. Schmidt: Auch bei mir!) Beide Bedenken möchte ich sehr ernst nehmen. Ich gebe Ihnen auch recht, daß wir, da Sie mich am 10. Juli sozusagen am falschen Fuß getroffen haben, weil ich über die ganze Angelegenheit, nämlich anläßlich der Debatte über Lauschangriff und Rasterfahndung am 10. Juli in keiner Weise informiert gewesen bin und mir auch dessen nicht bewußt war, daß dieser Fragebogen überhaupt existiert. Ich nehme auch Ihre Kritik ernst, wenn Sie meinen, daß den von Ihrer Sicht aus berechtigten Bedenken zuwenig Rechnung getragen, ein zu geringer Stellenwert beigemessen wurde.

Ich möchte mich jetzt nicht rechtfertigen, sondern möchte Ihnen zwei Dinge sagen. Erstens: Ich nehme diese heutige Debatte natürlich zum Anlaß, diese Bedenken jetzt intensiver zu behandeln und mich mehr damit auseinanderzusetzen, als das bisher der Fall war. Zweitens möchte ich aber auch sagen, daß ich diese Sache schon anders sehe als Sie und daß ich mich der Meinung, die hier von den burgenländischen Bürgermeistern vertreten wurde, anschließe. Denn: Nach meinem Informationsstand und auch nach dem, was mir heute in zwei Gesprächen mit dem Landeshauptmann versichert worden ist, geht es bei diesem Fragebogen ausschließlich darum, festzustellen, ob jemand ein zusätzliches – ich betone: ein zusätzliches! – Wahlrecht im Burgenland bekommen soll oder nicht. (Abg. Kiss: Zum Beispiel die Kollegin Stoisits in Stinatz!)

Wenn man sich damit auseinandersetzt – ich glaube, daß das notwendig ist –, dann soll man sich prinzipiell auch mit der Frage auseinandersetzen, wie es überhaupt mit dem Wahlrecht in Österreich aussieht, dann soll man die Frage stellen: Ist es gerechtfertigt, daß es in manchen Bundesländern die Möglichkeit gibt, daß man in mehreren Gemeinden wählt, daß man unter Umständen an ein und demselben Tag bei Gemeinderatswahlen in zehn Gemeinden wählt, nur deshalb, weil man es sich leisten kann, mehrere Wohnsitze zu haben? Ist es gerechtfertigt, daß es Leute gibt, die in Wien, in Niederösterreich und womöglich auch noch im Burgenland den Landtag wählen und damit indirekt die Zusammensetzung des Bundesrates mit beeinflussen? (Abg. Dr. Schmidt: Warum nicht?) Ich glaube, diese Debatte sollten wir auch führen. (Abg. Dr. Schmidt: Ja!) Das halte ich für notwendig und wichtig.

Ich glaube, daß die Bedenken, die geäußert wurden, sehr ernst zu nehmen sind. Ich schlage Ihnen folgende Vorgangsweise vor: Es soll zu einem klärenden Gespräch kommen. Nicht nur zwischen dem Landeshauptmann des Burgenlandes und mir soll es ein solches Gespräch geben, sondern auch Sie als Kritikerin sollten – ich bitte Sie darum (Abg. Dr. Schmidt: Danke!)  – an diesem Gespräch teilnehmen. Ich gebe Ihnen recht, daß der Fragebogen nicht das beste Mittel ist, um das, was die Burgenländer berechtigterweise feststellen wollen, zu erheben, nämlich, ob ein berechtigter Anspruch auf ein Wahlrecht besteht oder nicht. (Abg. Hans Helmut Moser  – ein Schriftstück in die Höhe haltend – : In Niederösterreich hat man das! ) Ich gebe Ihnen recht, daß das nicht das adäquate Mittel ist.

Versuchen wir also, gemeinsam eine Lösung zu finden, um diesen Fragebogen abzuschaffen! Versuchen wir aber auch, gemeinsam eine Lösung zu finden, um zu einem objektivierten Verfahren zu kommen, im Rahmen dessen geklärt werden soll, ob jemand ein zusätzliches Wahlrecht in diesem Bundesland haben darf oder nicht!

Wenn wir uns darin finden können, dann bin ich der Meinung, daß wir mit dieser heutigen neuerlichen Diskussion zur Anfragebeantwortung einen Schritt weitergekommen sind. Ich biete Ihnen das an, verbunden mit der Selbstkritik, daß ich möglicherweise Ihre Äußerungen am 10. Juli und die danach stattgefundene Anfragebeantwortung zuwenig ernst genommen habe, und würde bitten, daß wir in dieser Weise vorgehen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Schmidt: Danke!)

17.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Danke, Herr Bundesminister.

Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist somit geschlossen.


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