Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 154

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

und Beschäftigung von Arbeitslosen. Denn selbst dann – das wissen Sie –, wenn man nur eine befristete Arbeit bekommt, ist das schon eine Qualifizierung, die hilft, im Arbeitsprozeß zu verbleiben.

Diese Möglichkeit wird auch durch die Bildungskarenz oder Jobrotation, wie man sagt, geboten. Ich bin darauf besonders stolz, weil ich weiß, daß das eine unter Anführungszeichen "schwere Geburt" war, aber ein notwendiger Schritt. Daß dabei auch eine soziale Absicherung gewährt wird, ist ein weiterer Punkt. Daß das auch eine Forderung seitens des ÖAAB war, speziell von den Frauen dort, wissen ja alle, und ich bin sehr stolz darauf. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Rahmen des Solidaritätsprämienmodells haben Gruppen von Beschäftigten die Möglichkeit, gemeinsam ihre Vollarbeitszeit befristet zu reduzieren, um dadurch einen Teilzeitarbeitsplatz zu schaffen und diesen anzubieten, damit ein anderer Arbeitnehmer, eine Arbeitnehmerin einsteigen kann.

In Zukunft werden auch Arbeitslosengeldbezieher und nicht nur Notstandshilfenbezieher Integrationsmaßnahmen seitens des Arbeitsmarktservice annehmen können. Das heißt, daß sie in dieser Zeit schon die Möglichkeit haben, Umschulungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, und nicht erst warten müssen, bis sie Notstandshilfe beziehen. Denn in Zukunft wird es so sein, daß nur mehr 10 Prozent aller Jobs für nicht- oder minderqualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen werden. Das heißt, daß mehr denn je Umschulungen und lebenslanges berufliches Lernen stattfinden werden müssen.

In Studien heißt es, daß 80 Prozent der genutzten Technologien schon zur Jahrtausendwende stark veraltet sein werden und unzählige Arbeitnehmer umgeschult werden müssen, da sie eine höhere Qualifikation benötigen. Daß dieses Zugeständnis auch eine Leistung seitens der Wirtschaft ist, anerkenne ich als ÖAAB-Vertreterin umso mehr.

Zusammenfassend kann man sagen: Der Reformschritt, der nun mit diesem Beschluß gesetzt wird, geht in die richtige Richtung. Wir werden künftig noch weitere Veränderungen brauchen. Eine ständige Fortentwicklung ist notwendig. Dieser Reform ist, wie ich meine, wirklich mit ganzem Herzen zuzustimmen, und sie ist den Menschen nahezubringen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.06

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Onodi. – Bitte.

19.06

Abgeordnete Heidemaria Onodi (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Das Pensionskonzept hat das Ziel, unser qualitativ sehr gutes und ausgebautes Alterssicherungssystem zu bewahren und auch für künftige Generationen zu sichern. Sozial verträgliche Änderungen innerhalb des Systems sollen die Akzeptanz erhöhen und die Finanzierbarkeit auch in Zukunft erleichtern.

Zusätzlich zu seinem ursprünglichen Zweck, nämlich als Einkommensersatz im Alter und bei Invalidität beziehungsweise auch bei Berufsunfähigkeit, wurden dem Pensionssystem im Laufe der Zeit noch eine Vielzahl anderer Zwecke übertragen, die es alle gleichzeitig erfüllen soll.

Dieses Pensionskonzept verfolgt im wesentlichen drei Ziele: die Angleichung der Systeme, die Stärkung des Generationenvertrages und auch mehr Transparenz der Ziele. Ein wichtiger Punkt ist auch die Aufhebung der Subsidiarität in der Krankenversicherung. Die Ausnahme, wonach im GSVG Pflichtversicherte in der Krankenversicherung dann keinen Krankenversicherungsbeitrag zu leisten haben, wenn sie daneben bereits zum Beispiel im ASVG pflichtversichert sind, wird aufgehoben und durch eine Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung ersetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bisher war es auch geltendes Recht, daß Bauern keine Krankenversicherung bezahlen mußten, wenn sie bei einem nahen Angehörigen mitversichert waren. Diese Regelung soll nunmehr auslaufen. Dabei sichern Übergangsbestimmungen ein möglichst

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite