Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 98. Sitzung / Seite 128

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Zu den Ausführungen des Kollegen Feurstein. Herr Dr. Feurstein! Wenn Sie bei Ihrer Beschlußfassung hier im Hohen Haus die Regelung über die Politikerbezüge nicht in ein Verfassungsgesetz umgewandelt hätten, dann hätten wir selbstverständlich die Möglichkeit, das Geld auch so weiterzugeben. Jetzt ist es einfach nicht möglich, auf gewisse Bezüge zu verzichten. Deswegen haben wir bei uns die 60 000 S Nettoobergrenze als Deckelung eingeführt. (Lebhafte ironische Heiterkeit bei der ÖVP.) Wenn Sie das auch einführen würden, dann hätten wir das Problem nicht. Aber jetzt ist alles notariatsbeglaubigt verteilt worden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Feurstein! Sie verwechseln das Einfrieren der Höchstbemessungsgrundlage mit der Aufhebung der Höchstbemessungsgrundlage laut unserem System. Wir wollen die Aufhebung der Höchstbemessungsgrundlage, sodaß derjenige, der mehr verdient, auch mehr für die anderen, die weniger verdienen, einzahlt, damit das Umlagesystem durch eine Grundvorsorge auch weiterhin gewährleistet ist. (Abg. Steibel: Langsamer! Man versteht nichts!)

Man hat eine verunglückte Reform im ASVG- und Beamtenbereich geschaffen, und jetzt ist das ganze Kapitel um eine Facette, nämlich die ÖBB-Pensionen, reicher geworden. Was hat sich die Bundesregierung eigentlich dabei gedacht, diese Regelung nicht in die Pensionsverhandlungen mit einzubeziehen? Der Grund dafür waren wahrscheinlich die Personalvertretungswahlen bei den ÖBB! Man hat dort Flugblätter verteilt, auf denen gestanden ist: Keine Veränderungen bei den ÖBB-Pensionen.

Nachdem diese Personalvertretungswahlen nunmehr durchgeführt sind, werden jetzt anscheinend auch die Pensionen der ÖBB-Bediensteten geschmälert. Offenbar will die Bundesregierung durch eine Kürzung der Pensionen und durch die Erhöhung der Beiträge bei den ÖBB-Bediensteten jene finanziellen Mittel erlangen, die für dringend notwendige Investitionsvorhaben erforderlich wären.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt keine Harmonisierung der Pensionsversicherungssysteme. Das, was das große Ziel bei dieser Pensionsreform war, ist nicht eingetreten, denn Harmonisierung bedeutet für mich, Ungerechtigkeiten und Privilegien innerhalb der verschiedenen Alterssicherungssysteme zu beseitigen, vor allem dann, wenn diese Privilegien von jenen finanziert werden, die diese Vorteile nicht beanspruchen können.

Ich habe hier einen Artikel aus einer Tageszeitung, in dem steht: "Eine Million Österreicher leben an der Armutsgrenze, haben weniger als 8 000 S im Monat."

Ich empfinde das als schlimm, aber ich weiß schon, Sie von den Regierungsparteien werden hier herausgehen und wieder einmal sagen, daß Österreich damit im EU-Vergleich noch immer im Mittelfeld liegt.

Ich habe hier auch einen Leserbrief aus einer heutigen Tageszeitung. Darin heißt es: "Keine Spur von sozial ausgewogen. Mit meiner Pension von 6 747 S könnte ich noch etwas dazu brauchen, darf aber nichts verdienen, sonst wird mir etliches von meiner Pension abgezogen. Ich müßte teilweise umsonst arbeiten. Wäre ich aber ein Pensionist mit 50 000 oder 100 000 S, hätte ich kein Problem. So schaut die soziale Ausgewogenheit der heutigen Regierung aus. Wir ASVG-Pensionisten dürfen bei unserer Gewerkschaft nicht einmal ins Pfeiferl blasen."

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Bitte um den Schlußsatz, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (fortsetzend) : Ich komme zum Schlußsatz, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das System, an dem die Bundesregierung festhält, das Umlagesystem, funktioniert nicht mehr, weil ganz einfach die Akzeptanz der Bevölkerung in Zukunft dafür nicht mehr gegeben ist.

Wir müssen zu einem Mischsystem zwischen einer Grundvorsorge nach dem Umlagesystem, einer Betriebsvorsorge und einer Privatvorsorge nach dem Kapitaldeckungssystem kommen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

17.25


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