Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 94

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Da die Zeit läuft und die Behandlung des Fristsetzungsantrages sozusagen vor der Tür steht, möchte ich noch kurz ein sich leider nicht erst in Zukunft stellendes Szenario beleuchten.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Frau Kollegin! Die Zeit wird jetzt ein bißchen knapp. Es ist 15 Uhr.

Abgeordnete Mag. Gabriela Moser (fortsetzend): Dieses Szenario ist die Realität in Neuseeland. (Die Rednerin hält ein Bild in die Höhe.) Auf diesem Bild sehen Sie keine Milka-Kühe, sondern Kühe, die auf der Wiese nur deshalb weiden können, weil sie einen Schutz aus Plastik gegen Ozon tragen. Ich frage Sie: Ist das die Vision für das Fremdenverkehrsland Österreich? – Sie steuern darauf zu. (Beifall bei den Grünen.)

15.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der zuvor verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Beratungsgruppe XIII zur Durchführung einer kurzen Debatte.

Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Diese Debatte betrifft den Antrag der Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über das Volksbegehren zur Schaffung eines Bundes-Tierschutzgesetzes eine Frist bis 9. Dezember 1997 zu setzen.

Nach Schluß dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.

Wir gehen nunmehr in diese Debatte ein.

Gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit pro Redner 5 Minuten, ausgenommen Erstredner: 10 Minuten.

Als Erstrednerin erhält nun die Antragstellerin, Frau Dr. Petrovic, das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.02

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eigentlich kein erfreulicher Umstand, daß im Rahmen dieser Budgetdebatte eine Reihe wichtiger Anliegen mittels Fristsetzungen urgiert, eingeklagt werden muß, obwohl es in meinen Augen und auch nach der österreichischen Rechtsordnung eigentlich eine Selbstverständlichkeit wäre, daß diese Materien mit Nachdruck behandelt werden. Offenbar aber ist das für Sie nicht nur keine Selbstverständlichkeit, sondern hat es sich bei jenen Materien, die der Bevölkerung wichtig sind, zu denen die Bevölkerung überparteiliche Volksbegehren gestartet und erfolgreich abgeschlossen hat, so eingebürgert, daß Sie die Bürgerinnen und Bürger gar nicht mehr wahrnehmen. Hunderttausende Menschen können für ein wichtiges Anliegen eintreten, es kann auch Fristen von einem halben Jahr oder einem Jahr geben, doch diese Materien kommen zu keiner Beschlußfassung, und das scheint die Koalitionsparteien nicht mehr zu berühren. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Ich stelle daher den Antrag, dem Verfassungsausschuß eine Frist mit 9. Dezember 1997 zu stellen, um über die Materie eines bundesweit einheitlichen Tierschutzgesetzes zu berichten. – Wie Sie wissen, war das der zentrale Punkt des erfolgreichen Tierschutz-Volksbegehrens. Zu den Parteiäußerungen dieses Hauses ist zu sagen, daß vier Parteien dieses Anliegen prinzipiell unterstützen – und trotzdem geschieht nichts.

Im Frühjahr 1996 fand dieses von privaten Personen getragene und finanzierte Volksbegehren statt. Und ich glaube, das mindeste, worauf diese Bürgerinnen und Bürger, hinter denen interes


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