Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 141

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Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich nehme nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 4 bis 11 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.53

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Aus zeitlichen Gründen erspare ich es mir, auf die polemischen Ausführungen des Kollegen Kier zum Thema Initiativantrag einzugehen. Tatsache, Herr Kollege Kier, ist jedenfalls, daß die Vorlage, über die wir diskutieren, nämlich die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, des Karenzgeldgesetzes und des ASVG, inhaltlich der Entschließung dieses Hauses vom 10. Juli Rechnung trägt.

Letzten Endes, Herr Kollege Kier, haben Sie selbst die positiven Aspekte der geplanten Änderungen hervorgehoben und auch die Zustimmung Ihrer Fraktion signalisiert.

Die Haltung des Kollegen Öllinger geht leider etwas über Oppositionstaktik hinaus. Herr Kollege Öllinger! Bereits bei den Ausschußberatungen haben wir darüber diskutiert, wie die Zumutbarkeitsbestimmungen aussehen. Sie wissen ganz genau, daß es bei der Vermittlung auf der einen Seite zum Beispiel auf die Qualifikation des arbeitsuchenden Menschen ankommt, aber auch auf die Möglichkeit des zu erzielenden Einkommens. Sie wissen auch ganz genau, daß mit dem Antrag, wie Sie ihn formuliert haben, verhindert werden würde, daß Menschen, die bisher schon vorübergehende Beschäftigungen hatten, in Zukunft vermittelt werden können. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Sie das tatsächlich damit meinen und beabsichtigen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das wirklich Ihr Wille ist. Das ist auch der Grund, warum wir Ihrem Antrag keine Zustimmung geben werden und geben können.

Ich möchte noch gerne einen Aspekt aufzeigen, weshalb mir persönlich die zweijährige Befristung sehr wichtig erscheint. Wir wollen mit dieser Neuregelung der vorübergehenden Beschäftigungen und Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehungsweise dem Karenzgeldbezug gerade jenen Menschen, die ein geringes Einkommen aus diesen Leistungen beziehen, helfen, daß sie phasenweise die Möglichkeit haben, ihr Einkommen zu erhöhen, ohne gleich die gesamte Leistung zu verlieren. Wir werden aber in diesen zwei Jahren – und ich bin froh darüber, daß die Frau Bundesministerin hier ist, und ich bin auch froh, daß sie auch schon zugesagt hat, daß das Ministerium das genau verfolgen wird – den Arbeitsmarkt sehr genau beobachten müssen.

Frau Bundesministerin! Wir werden nämlich ganz genau darauf schauen müssen, ob nicht ein unerwünschter Effekt mit der Neuregelung einhergeht, nämlich daß Unternehmer verstärkt Menschen sozusagen nur vorübergehende Beschäftigung statt anderer Beschäftigungsformen anbieten. Ich meine, das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Wir alle wissen, daß Neuregelungen natürlich auch Gefahren in sich bergen. Ich habe gerade versucht, eine dieser Gefahren aufzuzeigen. Im Mittelpunkt der Politik von Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen die Menschen, und daher haben wir uns auch für diese Neuregelung entschieden. Ich fordere daher auch die grüne Parlamentsfraktion auf, dieser Neuregelung zuzustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.55

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.56

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 wurde festgelegt, daß bei einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe


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