Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 143

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Herr Abgeordneter Donabauer zu Wort gemeldet. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.01

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Arbeitslosigkeit ist sicher ein Schicksal, mit dem viele Menschen zu kämpfen haben. Deshalb sollten wir auch mit mehr Behutsamkeit die Mechanismen um die Arbeitslosenversicherung diskutieren.

Wir wissen, daß wir diesbezüglich gute Voraussetzungen, gute Sicherungselemente haben. Wir wissen aber auch, daß wir in diesem Bereich manche Fehlläufe haben, wo nachjustiert werden muß, und ebenso wissen wir, daß wir gerade durch das Strukturanpassungsgesetz im vergangenen Jahr einige Maßnahmen gesetzt haben, wo wir schon damals gemeint haben, daß wir Veränderungen dann vornehmen werden, wenn wir auch die Auswirkungen kennen.

In diesem Zusammenhang ist auch dieser Antrag 645/A zu sehen, der vorsieht, daß nunmehr auch bei Bezug von Arbeitslosengeld zwischendurch eine Betätigung möglich ist, ohne daß es zum totalen Ruhen der Leistungen kommt. Gleiches gilt auch für das Karenzurlaubsgeld. Ich persönlich halte diese Novellierung, diese Abänderung für sinnvoll, weil sich dadurch manche kurzfristig in den Beruf einbringen können. Vor allem aber bei den Karenzgeldbezieherinnen sehe ich die Chance, daß sie sich weiter beruflich betätigen können. Jedenfalls halte ich das für eine positive Maßnahme.

Ich möchte aber in diesem Zusammenhang, Frau Bundesministerin, doch den Bereich Landwirtschaft und Einheitswertgrenze ansprechen. Bei einer der letzten Novellen – ich glaube, 1996 war es – wurde normiert, daß der Besitz ausschlaggebend ist für die Weiterführung der Leistung oder deren Ruhen. Früher stand der Terminus "Bewirtschaftung" im Gesetz, und dieser hatte eine weitaus bessere Funktion, wiewohl ich ganz offen erkläre: Ich bin für Regulierungsbestimmungen, nur müssen diese praktikabel, anwendbar und sozial gerecht und ausgewogen sein. (Beifall bei der ÖVP.) D eshalb werde ich mich gemeinsam mit meinen Freunden in dieser Sache noch einmal bemerkbar machen müssen.

In der Regierungsvorlage 903 der Beilagen: Abkommen mit Ungarn, ist vorgesehen, daß zur sprachlichen Ertüchtigung und Ausbildung ungarische Staatsbürger bei uns arbeiten können, und zwar im Rahmen eines bilateralen Abkommens. Ich halte das für eine sinnvolle Maßnahme, weil das neben dem Ausländerbeschäftigungsgesetz läuft.

Ganz anders sehe ich das Grenzgängerabkommen. Natürlich brauchen wir fallweise Arbeitskräfte, weil Arbeiten zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem wir im eigenen Land nicht genügend Kräfte haben, sei es auch, weil sie zum Teil nicht bereit oder in der Lage sind, harte Arbeit, die sich sehr oft auch über das Wochenende erstreckt, anzunehmen.

Dieses Grenzgängerabkommen ist nichts Neues. Wesentlich ist nur, daß wir einen Mechanismus finden, der seit Inkrafttreten der Bundeshöchstzahlüberziehungsverordnung – ein ganz schreckliches Wort, aber eine notwendige Maßnahme – auch angewendet werden kann. Wir ersuchen, daß Sie diese Regelung nicht ausnahmslos nur als agrarisches Element sehen, denn wir müssen schon wissen: Wenn wir diese Zusatzarbeitskräfte nicht haben – wiewohl ich schon dafür bin, zuerst die Ressourcen des eigenen Landes auszunützen –, müssen wir wertvolle Produktionsfelder aufgeben. Wir verlieren dadurch Wertschöpfung im Land, und zwar nicht nur in der Primärstufe, sondern auch in den nachgelagerten Bereichen der Veredelung. Und das kann doch nicht in unserem Sinne sein. Deshalb bin ich der Meinung, daß wir mit der Regierungsvorlage in 902 der Beilagen, mit diesem Grenzgängerabkommen, eine gute Vorlage haben, und ich hoffe, daß wir sie im Interesse unserer gesamten Volkswirtschaft und vor allem der Menschen, die davon betroffen sind, auch sinnvoll anwenden werden. (Beifall bei der ÖVP.)

18.06

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte, Frau Abgeordnete.


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