Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 227

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 25. Punkt der Tagesordnung.

Im Einvernehmen mit den Klubs schlage ich gemäß § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Durchführung einer Debatte vor.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieses Begehren ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gehen sofort in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. – Bitte.

23.36

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes werden in Österreich – und das ist gut so – von den Spitzenorganen unserer Verfassung kreiert und bestellt: zur einen Hälfte von der Bundesregierung, zur anderen Hälfte von den gesetzgebenden Körperschaften. Das ist – wie eine französische vergleichende verfassungsrechtliche Studie nachweist – ein sicheres Indiz dafür, daß in Österreich die Unabhängigkeit dieses Gerichtes garantiert ist.

Wir haben uns bei der vorliegenden Bestellung sehr viel Mühe gegeben. Wir haben das erste Mal ein Hearing durchgeführt und alle 24 Kandidaten, die sich nach einer öffentlichen Ausschreibung gemeldet hatten, angehört und mit ihnen diskutiert. Dabei konnten wir ein breites Bild von sehr anerkennenswerten und beachtenswerten Qualifikationen feststellen, ebenso ein hohes Engagement, das dieser Funktion durchaus entspricht.

Diese öffentliche Ausschreibung hatte das Ziel, möglichst viele zu bewegen, sich zu bewerben. Sie sollte dem Verfassungsgesetzgeber, dem Nationalrat, die Auswahl bei dieser Bestellung erleichtern und diese auf eine breitere Basis stellen. Zu meinem Bedauern muß ich feststellen, daß uns das nicht in jeder Hinsicht gelungen ist. Es haben sich bedauerlicherweise nur zwei Frauen gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten bei der Auswahl alle Kriterien für die Bestellung mitzuberücksichtigen. Eines der Kriterien war, daß unser Verfassungsgerichtshof aus einem beruflichen Mix besteht, aus einer Mischung aller Berufe aus dem rechtswissenschaftlichen Bereich. Die zu bestellende Funktion ist eine, die bisher von einem Freiberufler, einem Rechtsanwalt, eingenommen wurde. Bedauerlicherweise hatte sich keine Rechtsanwältin und keine Freiberuflerin für diese Position gemeldet. Daher haben wir uns auch unter den Männern umgesehen und haben ein Anbot gefunden, bei dem es sich um hohe juristische Qualifikation auf der einen Seite handelt, aber auch um vielfältige berufliche Erfahrung unter Einschluß einer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt auf der anderen Seite.

Wir haben uns daher nach reiflicher Überlegung für Herrn Dr. Müller entschieden. Er ist ein ausgezeichneter, hervorragender Jurist, der auch Anwalt, Richter und Beamter war und der im übrigen – das ist ein weiteres wesentliches Argument – in seiner Person wieder einen Konnex zwischen Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof zustande bringen wird. Er ist Mitglied des Verwaltungsgerichtshofes und wird, wenn das Haus ihm die Mehrheit gibt – meine Fraktion wird das tun –, auch dem Verfassungsgerichtshof angehören.

Meine Damen und Herren! Es ist eine sehr gute Wahl, die ich Ihnen gemeinsam mit Kollegen Khol vorschlage. Ich bekenne mich zu diesem Vorschlag, und ich werbe um Ihre Stimme für Herrn Dr. Müller. Er ist ein unabhängiger, guter und hochqualifizierter Jurist. Geben Sie ihm Ihre Stimme! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.40

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Khol. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.


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