Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 90

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Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

,Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, wird aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 30. April 1998 einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der die Bestimmungen über die Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung (54. ASVG-Novelle sowie 22. GSVG-Novelle) dahin gehend saniert, daß

der § 4 Abs. 4 (Freie Dienstverträge) gestrichen wird;

die bisher vom § 4 Abs. 4 ASVG erfaßten Freien DienstnehmerInnen gemäß ihrer steuerlichen Veranlagungsweise (Lohn- oder Einkommensteuer) entweder dem § 4 Abs. 2 ASVG oder dem GSVG zuzuordnen sind;

die Pflichtversicherung der ,Neuen Selbständigen‘ (§ 2 Abs. 1 Z 4 GSVG) auf alle im Sinne des Einkommensteuergesetzes nicht kammergebunden erwerbstätigen Selbständigen ausweitet;

die freiwillige Versicherungsmöglichkeit (Opting in) für geringfügig Beschäftigte, die nur in einem einzigen Beschäftigungsverhältnis stehen, aufgehoben wird;

der pauschalierte Dienstgeberbeitrag für geringfügig Beschäftigte vom Grundsatz abgelöst wird, den Dienstgeberanteil bei einem gesenkten Beitragssatz aufgrund der Lohnsumme aus allen Beschäftigungsverhältnissen im Betrieb zu berechnen;

die unterschiedlichen Grenzen der Versicherungspflicht sowie die verschieden hohen Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung untereinander sowie gegenüber dem Beamtenpensionssystem harmonisiert werden.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, bis Jahresende 1998 einen umfassenden und fundierten Reformvorschlag zu unterbreiten, wie die Finanzierungssysteme für die soziale Sicherheit neugeordnet werden können

auf Grundlage der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Jahresveranlagung,

mit dem Ziel des Abbaus von Lohnnebenkosten,

durch eine vermehrte Umstellung von lohnabhängigen auf ressourcenabhängige Einnahmequellen (Ökologische Steuerreform).‘

In formeller Hinsicht wird gemäß § 74a Abs. 3 i.V.m. § 92 Abs. 2 GOG die Durchführung einer Debatte verlangt."

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Dr. Kier als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort.

Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.01

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Dringliche Antrag, den unsere Fraktion heute zur Verhandlung stellt, dient in erster Linie zwei Zielen – ich möchte das zu Beginn deswegen betonen, damit keine Mißbrauchsmöglichkeit mit diesem Antrag stattfinden kann –: Das eine Ziel ist die Umsetzung der Versicherungspflicht, das zweite Ziel ist die Erfassung aller Erwerbseinkommen – aber im Rahmen einer umfassenden Reform und nicht in Form eines Flickwerkes; außerdem – erste Anmerkung – Ökologisierung inklusive. Ich meine, dieses Anliegen ist –zumindest plakativ gesprochen – ohnedies ein gemeinsames.


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