Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 19

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Beginn der Sitzung: 9.02 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie sehr herzlich begrüßen und eröffne die 112. Sitzung des Nationalrates, die für heute, 9 Uhr, einberufen wurde.

Das Amtliche Protokoll der 111. Sitzung ist in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Für den heutigen Sitzungstag als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Dr. Haselsteiner, Dkfm. Holger Bauer, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Scheibner und Mag. Haupt.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 3878/J bis 3905/J.

Zurückziehungen: 3807/J, 3851/J, 3854/J und 3877/J.

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates:

Zurückziehung: 26/JPR.

2. Anfragebeantwortungen: 3476/AB bis 3572/AB.

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates):

26/ABPR.

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1998 geändert wird (BFG-Novelle 1998) (1096 der Beilagen),

Budgetüberschreitungsgesetz 1998 – BÜG 1998 (1097 der Beilagen),

Budgetbegleitgesetz 1998 (1099 der Beilagen),

Bundesfinanzgesetz für das Jahr 1999 samt Anlagen (1100 und Zu 1100 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird (1105 der Beilagen).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Immunitätsausschuß:

Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9bE Vr 2111/98, Hv 1246/98) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 111 Abs. 1 und 2 StGB;


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