Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 85

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Noch ein Wort zu den Länderberichten: Die Länderberichte alleine tun es nicht. Natürlich ist es eine kleine Errungenschaft, daß es Länderberichte gibt, und es ist schon richtig, daß in Länderberichten kein genaues Ausmaß der mikroökonomischen Situation enthalten sein kann. Aber wenn auf der anderen Seite Länderberichte so ausschauen, wie sie zurzeit ausschauen, dann sind sie – das muß man auch sagen – das Papier nicht wert, auf dem sie stehen, dann sind sie mehr oder weniger für den Hugo, weil sich nach diesen Länderberichten niemand orientieren kann.

Es ist auch interessant, zu beobachten, welches Land nun das Abkommen mit dem IWF veröffentlicht und welches nicht. Thailand hat das Abkommen veröffentlicht, Korea hat es versprochen, in Indonesien ist aufgrund der politischen Situation, der politischen Verhältnisse nicht einmal die Rede davon, daß das Abkommen mit dem IWF veröffentlicht wird. Aber es wäre eine notwendige Voraussetzung, damit die Maßnahmen auch nur irgendwie greifen können.

Ich möchte zusammenfassen und noch einmal kurz auf das Multilaterale Investitionsabkommen eingehen – das scheint mir wichtig zu sein, da wir auch heute nachmittag noch einmal über das MAI diskutieren werden –: Es genügt nicht, wenn der eine oder andere Chefökonom oder Exekutivdirektor des IWF positive Ansätze durchklingen läßt, was die Tobinsteuer betrifft. Wir wissen spätestens seit unserem Besuch in Washington, daß an einer Änderung der Statuten des IWF gearbeitet wird, die eine Tobinsteuer nicht nur in die Marginalien rücken würde, gar nicht mehr erwähnenswert machen würde, sondern die das, was im MAI zurzeit vorgesehen und verankert ist, ja noch in den Schatten stellen würde. Denn da geht es dann längst nicht mehr nur um die Übersicht und um die Kontrolle, sondern da geht es dann tatsächlich um die Regulierung der Finanzmärkte – ohne diese Kontrolle und mit der vollen Übersicht in dieser einen Einrichtung, die die Monopolstellung hat.

Ich denke aber – und damit komme ich zum Schluß –, daß diese Fragen nicht an diesem Antrag oder an diesem Beschluß mit ja oder nein aufgehängt werden können, sondern daß es ganz dringend notwendig ist, daß sich das österreichische Parlament jetzt und auch in nächster Zukunft sehr ausführlich und umfassend mit dem IWF befaßt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.43

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Edlinger. – Bitte, Herr Bundesminister.

13.43

Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte natürlich nur zu jenen Geschäftsstücken Stellung nehmen, die in der Diskussion angesprochen worden sind, und zwar zunächst zum Auftrag zur Einleitung einer teilweisen Privatisierung des Dorotheums über die ÖIAG.

Selbstverständlich kann man hierüber verschiedenster Auffassung sein. Man kann zunächst Strukturen regeln, man kann verschiedene Maßnahmen setzen, von denen man glaubt, daß sie Auswirkungen auf den Wert des Dorotheums haben, aber man kann auch den anderen Weg gehen, wie er durch diese Regierungsvorlage skizziert wird, nämlich die ÖIAG beauftragen, ein Privatisierungskonzept zu erstellen, und zwar mit dem Inhalt, alle Facetten, die eine teilweise Privatisierung dieses, wie ich glaube, sehr guten Unternehmens erfordert, zu überprüfen, entsprechende Vorschläge zu machen und letztendlich auch der Regierung einen Weg vorzuschlagen, der jenen Kriterien, von denen wir glauben, daß sie erfüllt werden müssen, auch nachkommt. Das heißt, die ÖIAG erhält mit dem heutigen Beschluß im Nationalrat keineswegs die Möglichkeit zu Veräußerungen, sondern sie bekommt den Auftrag, der österreichischen Bundesregierung ein entsprechendes Privatisierungskonzept vorzulegen.

Ich bin auch dankbar für die Feststellung von einzelnen Rednern, daß die bisherigen Maßnahmen der Privatisierung, die über die ÖIAG eingeleitet und durchgeführt worden sind, durchaus zu respektablen, durchaus zu positiven Ergebnissen geführt haben. Ich gehe also davon aus, daß die ÖIAG auch in diesem Fall mit gleicher Umsicht und mit gleicher Effektivität im Interesse des Eigentümers, der Republik Österreich, vorgehen wird.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite