Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 104

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Ich würde sehr gerne sagen, wenn ich mir dafür nicht einen Ordnungsruf einhandeln würde, daß Sie, Herr Minister, die Zwangsernährung, die diskutiert wird, fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Und ich möchte gerne wissen, warum. Warum fürchten Sie sich so vor der Zwangsernährung?

Der Justizminister ist ja auch an die Zwangsernährung gebunden, wenn sich ein Häftling freipressen möchte. Im Strafvollzugsgesetz steht eindeutig: Verweigert ein Strafgefangener beharrlich die Aufnahme von Nahrung, dann ist er unter Aufsicht der Ärzte zwangsweise zu ernähren. – Und nichts anderes wollen wir: die zwangsweise Ernährung unter Aufsicht der Ärzte.

Wenn – das habe ich neulich im Fernsehen gehört – ein Vertreter der Caritas meint, nur wegen einer Verwaltungsübertretung solle nicht zwangsernährt werden, dann muß ich schon sagen: Heute heißt es, das ist "nur" eine Verwaltungsübertretung, aber morgen sagt irgendeiner, na ja, eigentlich sitzt der ja "nur" wegen Ladendiebstahl, und übermorgen sagt jemand, der sitzt eigentlich "nur" wegen Körperverletzung, und da können wir nicht zwangsernähren. (Abg. Leikam: Ein Schubhäftling ist ja kein Strafhäftling! Das ist der Unterschied!)

Also ich finde, bei uns und bei Ihnen als Innenminister kann doch als einziges Kriterium nur gelten, daß jemand unsere Rechtsordnung verletzt hat, und es ist egal, ob ein Verwaltungsgesetz oder ein anderes Gesetz übertreten wurde. Jemand, der unsere Gesetze derartig mißachtet, soll sich nicht durch Freipressen in einen Stand versetzen können, ohne daß Sanktionen ausgeübt werden. Deshalb habe ich überhaupt kein Verständnis dafür, Herr Minister, daß Sie sich weigern, eine Zwangsernährung bei Fremden, die in Schubhaft genommen werden und sich dort bis zur Auslieferung befinden sollen, anzuordnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Auch die Bevölkerung hat dafür kein Verständnis. Und letzten Endes, Herr Minister, ist es auch eine große Ungerechtigkeit denen gegenüber, die sich abschieben lassen, die nicht in Hungerstreik treten, die nicht herumhauen, die nicht schimpfen, die keinen Eklat verursachen, die sich brav unseren Gesetzen entsprechend verhalten. Diesen Menschen gegenüber ist es eine Ungerechtigkeit, wenn man Hungerstreikenden nachgibt, wenn man vor ihnen kapituliert.

Sehr geehrter Herr Minister! Sie können ganz einfach nicht vor dieser Entwicklung, die hier in Österreich stattfindet, nämlich daß die Freipressung durch Hungerstreik zur Methode geworden ist, die Augen verschließen. Sie müssen Entscheidungen treffen, Sie können nicht ununterbrochen nur Ankündigungen machen. Geben Sie endlich grünes Licht dafür, daß auch im Fremdengesetz entsprechend unserem Initiativantrag die Zwangsernährung eingeführt wird! Die ÖVP hat ja schon ihre Zustimmung dazu gegeben, und ich bin überzeugt davon, daß wir dann bessere Zustände bei den Schubhäftlingen erreichen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Achs. Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

15.11

Abgeordneter Matthias Achs (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Zum Verlangen der Freiheitlichen Partei auf Besprechung einer Anfragebeantwortung ist festzuhalten, daß Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé heute wieder einmal eine Scheindebatte geführt hat. Herr Bundesminister Mag. Karl Schlögl hat die an ihn gerichtete schriftliche Anfrage betreffend Errichtung von Schubhafträumen umfassend und korrekt beantwortet. Was wir von Ihnen, Frau Abgeordnete Partik-Pablé, heute gehört haben, ist eine Scheindiskussion, zumal es Ihnen nicht um sicherheitspolitische Aspekte geht, sondern lediglich um Angstmache! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das Problem ist aber kein Scheinproblem! – Abg. Aumayr: Pressen sich die österreichischen Schubhäftlinge frei oder nicht?)

Tatsache ist, daß in den letzten Jahren alles unternommen wurde, um in der Frage der illegalen Einwanderung ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten.


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