Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 163

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Trotzdem konnten Leistungen, vor allem für die Familien, mit einer Familiensteuerreform verbessert werden. Die Familien werden 1999 je Kind um 3 000 S und ab dem Jahre 2000 je Kind um 6 000 S für die ersten zwei Kinder mehr bekommen, bei drei Kindern – drei Kinder ist etwa die durchschnittliche Kinderzahl der bäuerlichen Familie – werden es dann bereits 22 800 S sein, wenn das Monatseinkommen unter der Höchstbeitragsgrundlage liegt, und das ist bei einem Großteil der betroffenen Familien ja der Fall. 22 800 S sind immerhin ein volles Monatseinkommen zusätzlich!

Darüber hinaus konnten im bäuerlichen Bereich einige weitere Verbesserungen durchgesetzt werden. Wir werden ab 1. Juli dieses Jahres auch ein Krankenscheinsystem bekommen, wie es bei der Gebietskrankenkasse üblich ist: Die bisherigen 20 Prozent Selbstbehalt werden in Zukunft mit 50 S je Krankenschein abgegolten werden können. Auch das fiktive Ausgedinge wird um einen weiteren Schritt gesenkt, von 35 Prozent auf 30 Prozent, was im kommenden Jahr für die bäuerlichen Mindestrentner immerhin ein Mehr von 250 Millionen Schilling bedeuten wird. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Mertel: Das war ein "rauschender" Applaus!)

Zusätzlich konnte – und zwar bereits im heurigen Jahr, das setzt sich aber fort – die Mutterschaftsbetriebshilfe gegenüber dem Jahre 1997 um 20 Prozent verbessert werden.

Die Bundesregierung bekennt sich auch zu einer leistungsfähigen, flächendeckenden Land- und Forstwirtschaft. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist eine ausreichende Dotierung des Land- und Forstwirtschaftsbudgets vorgesehen. Im Budget 1999 sind die dauerhaften Direktzahlungen in gleicher Höhe wie 1998 veranschlagt. Im Jahre 1999 beginnt das nächste Fortsetzungspaket des Europaübereinkommens. Es ist bereits gelungen, mit den Ländern das Abkommen für weitere 40 Milliarden Schilling für die nächsten vier Jahre zu fixieren, und zwar im Verhältnis 60 Prozent Bundesmittel zu 40 Prozent Landesmittel. Die Bauern können daher mit den ihnen zugesagten Direktzahlungen auch in den nächsten Jahren sicher rechnen.

Herr Bundesminister! Noch immer nicht befriedigend gelöst ist aber die Frage der Mehrwertsteuerpauschalierung. Bekanntlich sind durch den EU-Beitritt die Produkterlöse für die Bauern um etwa 25 Prozent gesunken, das heißt um 25 Prozent weniger Mehrwertsteuereinnahmen, gleichzeitig sind die Investitionen in der Landwirtschaft – das hat auch Professor Schneider in seiner heutigen Pressekonferenz wieder aufgezeigt – seit dem EU-Beitritt deutlich gestiegen. Im Jahre 1997 waren sie um 20 Prozent höher als im Jahr 1996, und dieser Investitionsboom hält weiterhin an, weil sich die Bauern den neuen Wettbewerbsvoraussetzungen stellen möchten. Das hat aber zur Folge, daß sie wesentlich mehr an Vorsteuer zahlen, als sie an Mehrwertsteuer für den Verkauf ihrer Produkte einnehmen werden. Wenn diese Frage nicht bald gelöst wird, dann sind wir gezwungen, allen Bauern zu raten, zur Regelbesteuerung überzutreten. Das wird den Finanzminister aber um 1,7 Milliarden Schilling mehr kosten, und zusätzlich werden 200 000 zusätzliche Steuerbescheide zu überprüfen und zu bearbeiten sein.

Auch Deutschland erhöht mit 1. Juli dieses Jahres die Mehrwertsteuer, und zwar in voller Höhe auch für die Bauern. – In dieser Frage, Herr Finanzminister, haben wir also dringenden Handlungsbedarf, und ich hoffe, daß diese Frage bis zum nächsten Budget beziehungsweise im Laufe des Jahres 1999 geklärt werden wird. Wir haben darauf einen Rechtsanspruch. Sonst werden wir, wie gesagt, gezwungen sein, überall Mehrwertsteuererklärungen durchzuführen. Wir raten den Bauern schon jetzt, wenn sie größere Investitionen vornehmen, zur Regelbesteuerung überzugehen, weil es einfach nicht hingenommen werden kann, daß wir auf 1,7 Milliarden Schilling – diese Summe habe nicht ich, sondern hat Professor Schneider vom Wirtschaftsforschungsinstitut, also von einer wirklich neutralen Stelle, errechnet – verzichten. Daher muß das in den nächsten Monaten geregelt werden! (Beifall bei der ÖVP.)

20.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhacker. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.20

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wie nicht anders zu erwarten, haben sich die meisten Redner von den Regierungspar


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