Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 156

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vor, er kam von den Beamten zu mir. (Abg. Mag. Stadler: Khol hat beim Enunzieren geschlafen! Das ist sein Problem!) Er war schon eingebracht bei der vorangegangenen Wortmeldung eines freiheitlichen Abgeordneten, wurde von diesem aber nicht verlesen. Es war in Aussicht genommen, daß der Antrag von Herrn Abgeordneten Trattner hätte verlesen werden sollen, dieser hat allerdings dann einen anderen Antrag verlesen, sodaß schließlich Herr Abgeordneter Gaugg diesen Antrag verlesen hat. Dann ging das Original wieder zurück zu den Beamten und wurde von dort, glaube ich, zum Zwecke des Kopierens weitergegeben. Ich glaube, Sie sind hier erschienen und haben eingemahnt, daß der Antrag kopiert wird. (Zwischenrufe.)  – Bitte, die Tätigkeit des Kopierpersonals entzieht sich der Kontrolle hierorts vom Präsidium. Das wollte ich dazu feststellen, Herr Abgeordneter Khol.

Bitte, Frau Abgeordnete Stoisits.

19.57

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung) : Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist mir nicht bekannt, daß es eine geschäftsordnungsmäßige Vorschrift gäbe, daß ein Antrag – es handelt sich um einen unselbständigen Entschließungsantrag –, der vom Pult aus verlesen wird, den Fraktionen schriftlich vorzuliegen hat. Sollte es so sein, bitte ich um Aufklärung. Ich habe jedenfalls gehört, wie Kollege Gaugg diesen Antrag hier verlesen hat.

Daß es einen sachlichen Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt gibt, scheint mir doch ziemlich klar und eindeutig zu sein, denn es geht um eine Novelle des Bundesfinanzgesetzes mit zahlreichen Punkten, die sich auf das Budget beziehen und budgetäre Auswirkungen nach sich ziehen. Und dieser Antrag, würde er hier eine Mehrheit finden, hätte auch Auswirkungen auf das Budget.

Deshalb unterstütze ich Ihre Vorgangsweise und bitte umgehend um Abstimmung dieses unselbständigen Entschließungsantrages.

19.58

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zur Geschäftsbehandlung: Herr Abgeordneter Dr. Haider. – Bitte.

19.58

Abgeordneter Dr. Jörg Haider (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Da feststeht, daß der Antrag ordnungsgemäß eingereicht, ausreichend unterstützt wurde und in Verhandlung stand, darf ich darauf hinweisen, daß im Antragstext der Punkt 2 eine eindeutige Haftungs- und Garantieübernahme vorsieht, die ebenfalls gemäß Artikel 9 des Bundesfinanzgesetzes 1998 Gegenstand der jetzigen Beratungen und Abstimmungen ist, und daß daher jegliche Entscheidung über diesen Antrag selbstverständlich auch Auswirkungen auf das Bundesfinanzgesetz hätte und daher mitabgestimmt werden muß. (Abg. Dr. Kostelka: Das ist völlig falsch!)

19.58

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Klubobmann Dr. Kostelka. – Bitte.

19.58

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung) : Herr Präsident! Erstens: Ich darf Sie daran erinnern, daß wir in der Präsidiale mehrfach die Frage des sachlichen Zusammenhangs geprüft haben und davon ausgegangen sind, daß ein enger, unmittelbarer sachlicher Zusammenhang bestehen muß.

Zweitens: Herr Kollege Haider hat in diesem Zusammenhang einen Gesetzesbeschluß eingemahnt, den er durchaus einzubringen imstande wäre – auch heute, auch in jeder anderen Plenarsitzung. Aber das Entscheidende in diesem Zusammenhang ist, daß die Novelle, die hier Gegenstand, sozusagen Trägerrakete für einen solchen Antrag sein soll, keinen Bezug auf sportliche Relevanzen hat, nur das dahinterstehende Bundesfinanzgesetz. Zu dem, über das wir hier abstimmen, besteht kein Bezug. (Abg. Mag. Stadler: So ein Blödsinn! So ein Topfen! Das


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