Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 10

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Beginn der Sitzung: 9.03 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen. Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen, und eröffne die 130. Sitzung des Nationalrates.

Das Amtliche Protokoll der 127. Sitzung vom 16. Juni ist aufgelegen und unbeeinsprucht geblieben; es gilt daher als genehmigt.

Entschuldigt sind die Abgeordneten Ing. Langthaler, Mag. Trattner, Mag. Barmüller, Wenitsch, Dr. Haider und Mag. Schweitzer.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 4031/AB bis 4033/AB.

Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates): 31/ABPR bis 33/ABPR.

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuß für Arbeit und Soziales:

Antrag 807/A der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden,

Antrag 808/A (E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend geschlechtsneutrale Regelung für Nachtarbeit;

Kulturausschuß:

Antrag 810/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Aufklärung über geraubte beziehungsweise abgepreßte Kunstgegenstände in österreichischen Museen sowie deren Rückgabe;

Rechnungshofausschuß:

Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über die Mautvignette (III-138 der Beilagen);

Wirtschaftsausschuß:

Antrag 812/A der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das Forstgesetz 1975 geändert werden;


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