Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 33

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an Kampfeinsätzen beteiligt, wenn das der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen hat.

Die Kampfeinsätze nach den Petersberger Aufgaben werden aber nicht vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, sondern vom Rat beschlossen. Mit Ihrem Antrag auf Verfassungsänderung schaffen Sie ein Präjudiz, das internationale Auswirkungen haben wird. Österreich nimmt da auf der Ebene der Europäischen Union eine Vorreiterrolle ein, die Sie 1994 nicht in dieser Form versprochen haben, eine Vorreiterrolle, die nicht nur die Aufhebung der Neutralität im Kern bedeutet, sondern die im internationalen Rahmen bedeutet, daß der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht mehr gebraucht wird, wenn es um Kampfeinsätze geht, sondern daß der Rat, die Europäischen Gremien reichen. Das ist meiner Meinung nach besonders bedenklich, das ist besonders anzugreifen. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Kollege Khol! (Abg. Dr. Khol: Hier!) Sie tun sich wirklich schwer. Man hat das auch an Ihren Zwischenrufen gemerkt. (Abg. Dr. Khol: Nein, überhaupt nicht!) Gerade Sie als Verfassungsjurist, der sonst so pingelig ist und immer versucht, den Anschein zu erwecken, es ginge ihm um den Verfassungsbogen, hätten doch darauf drängen müssen, daß diese Verfassungsänderung, die Sie vorschlagen, in die Begutachtung geht! Hätten Sie doch die Prozedur einer monatelangen Begutachtung, einer öffentlichen Debatte auf sich genommen! Es ist nicht vergleichbar mit dem Amsterdamer Vertrag. Das ist nicht das richtige Argument. Das wissen Sie ganz genau. Der Amsterdamer Vertrag beinhaltet das nicht so, wie Sie das in dieser Verfassungsänderung vorsehen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Khol: Der sieht die Petersberger Einsätze vor!)

Sie umgehen die Öffentlichkeit, die österreichische Bevölkerung mit dem, was Sie tun. Sie unterminieren nicht nur die Verfassung, Sie unterminieren auch die Glaubwürdigkeit der Politik, wenn Sie so vorgehen. Das ist der Punkt, der Kern der Sache. (Beifall bei den Grünen.) Sie unterminieren die Glaubwürdigkeit. Sie haben beziehungsweise Ihr Außenminister hat 1994 versprochen, daß es, wenn es zu einer Veränderung der Verfassung im Kern der Neutralität kommt, eine Volksabstimmung geben wird. Nun machen Sie nicht einmal eine Begutachtung – von einer Volksabstimmung sind wir weit entfernt.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein, den ich für wesentlich halte:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic, Dr. Van der Bellen, Freundinnen und Freunde betreffend Regierungsvorlage zum Vertrag von Amsterdam (1211 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechend Artikel J 7 Abs. 1 des Amsterdamer Vertrages so zu handeln, daß keine inhaltliche Änderung des Neutralitätsgesetzes, welches durch diese Bestimmung unberührt bleibt, vorgenommen wird. Der österreichische Vertreter im Rat der Europäischen Union wird sich bei Beschlüssen zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik so verhalten, daß das Neutralitätsgesetz nicht verletzt wird, und sich beim Beschluß von Kampfeinsätzen gemäß Artikel J 7 Abs. 2 konstruktiv der Stimme enthalten.

*****

Würden Sie die Verfassung ernst nehmen, hätten Sie zumindest das in Ihren Initiativantrag hineingenommen, womit sichergestellt würde, daß die Verfassung eingehalten wird. (Beifall bei den Grünen.)

Zum Schluß möchte ich noch auf etwas zu sprechen kommen, was ich für die bestehende Situation als bezeichnend sehe. Wir halten nicht nur eine Debatte über einen sehr umfangreichen Vertrag ab, sondern eine Debatte darüber, daß die Verfassung durch Ihren Initiativantrag geändert wird – wir sagen: nachhaltig, empfindlich verändert, so sehr, daß eine Volksabstimmung


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