Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 54

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Wir haben in die Abläufe von finanziellen Auswirkungen von Gesetzen mehr Transparenz hineingebracht, und wir haben letztlich – als vorletzten Punkt – auch mehr Demokratie in diesen Konsultationsmechanismus hineingearbeitet – bezüglich der Rolle der Parlamente, sowohl der Landtage als auch des Nationalrates. Ursprünglich hätten unsere Möglichkeiten beschnitten werden können. Es ist das letztlich kein Mechanismus zur Verhinderung bundesweiter Reformen geworden. Wenn wir solche Reformen beschließen – ich erinnere etwa an die Behindertenintegration in den Schulen – und diese mit Kosten für die Gemeinden und Länder verbunden sind, dann müssen wir auch die entsprechenden Kosten tragen.

Abschließend: Dieser Konsultationsmechanismus ist ein Quantensprung im Umgang der Gebietskörperschaften miteinander. Er wird verbunden mit einem Stabilitätspakt, der noch folgen wird. Wir werden diesem Konsultationsmechanismus in dieser Form natürlich gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.11

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.11

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wir werden diesem Konsultationsmechanismus, wiewohl in den Verhandlungen Änderungen erzielt worden sind, nicht zustimmen. Zum einen ist für mich die Geschichte, wie dieser Konsultationsmechanismus zustande kam, beachtlich, und zum anderen ist das Ergebnis eigentlich eine Verkürzung dessen, was angestrebt war.

Sie werden sich daran erinnern, in der kurzen Legislaturperiode nach den Wahlen 1994 war eigentlich bereits eine große Bundesstaatsreform ausverhandelt. Ich denke, gerade auch als EU-Mitglied braucht Österreich eine derartige Bundesstaatsreform. Ich erinnere mich immer an diese oftmals sehr kleinlichen Debatten um einzelne Kompetenztatbestände. Es wäre wirklich vernünftig, die Materie Tierschutz und viele andere einmal sinnvoll zu regeln, wenn wir einen Kompetenzabtausch, eine Kompetenzbereinigung im Sinne auch der Bundesländer durchführen.

Zum zweiten war damals in der Regierungsvorlage auch ein wesentlich verbesserter Rechtsschutz, die Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern enthalten. Damit hätte es wirklich auf Ebene der Bürgerinnen und Bürger eine bessere Rechtsdurchsetzung gegeben, und erstmals wäre die Staatsfunktion Gerichtsbarkeit in den Ländern angesiedelt gewesen. All das ist damals, insbesondere durch ÖVP-Landeshauptleute, vereitelt worden. Offenbar war ihnen die damals auch schon paktierte Reform zu grün. Was geblieben ist, ist dieser Konsultationsmechanismus. Ich denke, er greift zu kurz, und er wird, fürchte ich, auch das Ziel, das an sich vernünftig ist, nämlich daß Stellen, die über etwas entscheiden, auch die kostenmäßigen Konsequenzen im Auge behalten sollen, nicht erreichen.

Warum glaube ich das? – Was Kosten sind, das ist eine sehr diffizile Debatte, wir haben einmal in einem Ausschuß versucht, das zu umreißen: Es gibt einmal die Kosten der Gesetzgebung selbst, die Kosten des Parlamentes, die Kosten des Bundesgesetzblattes. Es gibt die Kosten der Vollziehung, die offenbar mittlerweile von der Sozialdemokratie überhaupt niemand mehr interessieren, aber so ist es eben, und es gibt dann auch die Kosten ... (Abg. Schwarzenberger: Zwei Mitglieder sind schon noch hier!) Zwei, drei Mitglieder der Sozialdemokraten, kein starker Schnitt, aber es geht immerhin um die Kosten der Gesetzgebung. Es gibt dann die Kosten des Vollzugs einer Maßnahme und schließlich die Kosten, die beispielsweise einer Gebietskörperschaft dadurch entstehen, daß Bürgerinnen und Bürger ein Recht eingeräumt wird.

All das wird hier nicht wirklich auseinandergehalten. Das, was in den Richtlinien, die uns im Ausschuß zugänglich gemacht worden sind, als Kosten bezeichnet worden ist, das sind Kosten der Administration: wie viele A-Bedienstete, wie viele B-Bedienstete, wie viele Räumlichkeiten braucht man. Das ist nicht das, was Grüne unter Kostenrechnung verstehen, denn wir befürchten durch diese Art der Kostenkalkulation einen Rückschlag und Nachteile besonders im Umweltbereich. Es gibt viele ökologische Maßnahmen, die zunächst einmal Geld kosten, auf


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