Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 79

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gliedern zu hoch angesetzt ist. Aber ich bin nicht der Ansicht der Frau Kollegin Petrovic, die meint, daß auch Selbsthilfegruppen im Verband vertreten sein sollten. Von der Mittelverwendung sind diese Gruppen ja ohnehin nicht ausgeschlossen, nur sollen sie in diesem Gremium nicht dabeisein.

Auch darüber, daß man bei der Kurie über das Ziel hinausgeschossen hat, besteht kein Zweifel. Mir tut das persönlich leid, weil dadurch der Eindruck entsteht, daß es hierbei wieder einmal um eine Art Proporzgesetz geht – bei dem ausnahmsweise einmal die Freiheitlichen ein bißchen dabei sind. Das tut mir wirklich leid, weil man es besser hätte machen können. Deshalb fordere ich besonders die beiden Regierungsparteien auf, auch unsere kritischen Argumente zu akzeptieren.

Wir sind nicht so, daß wir Kleinigkeiten beanstanden, wie Frau Kollegin Petrovic es in bezug darauf getan hat, daß nur von "Senioren" die Rede ist. Für uns ist auch das unterschiedliche Alter, daß darin angeführt ist, kein Kritikpunkt. Nein, ich denke, daß es in Zeiten wie diesen um das politische Signal zu gehen hat, damit die älteren Menschen verstehen, daß sich die Regierung mit ihren Anliegen intensiv beschäftigen will. Da sind wir Freiheitliche dabei. Aber wir werden eine getrennte Abstimmung fordern. Dadurch werden wir dokumentieren, daß wir jenen Punkten, die auf ein Proporzgesetz schließen lassen, nicht zustimmen.

Ich möchte Sie im Interesse dieses Signals an die ältere Bevölkerung in Österreich – dies halte ich für politisch sehr, sehr wichtig – auffordern, auf diese unsere Kritikpunkte einzugehen und dem freiheitlichen Abänderungsantrag die Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.59

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekretär Dr. Wittmann. – Bitte, Herr Staatssekretär.

14.00

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie sich aus den Diskussionsbeiträgen ergeben hat, ist die Entwicklung der österreichischen Altersstruktur so, daß die Fragen der älteren Generation immer wichtiger werden und immer mehr an Beratungstätigkeiten erfordern. Ich denke, daß mit dem vorliegenden Seniorengesetz diese Beratungstätigkeit auch in Zukunft gewährleistet sein wird und daß es dabei nicht um die etwaige Finanzierung von Seniorenorganisationen im Vorfeld von Parteien geht, sondern daß diese Beratungstätigkeit neben den Mitgliedern dieser Organisationen auch Nichtmitgliedern zugute kommt. Das heißt, man bezahlt Leistungen, die weit über diese Organisationen und Verbände hinausgehen, sodaß auch Nichtmitgliedern diese Informationstätigkeit beziehungsweise entsprechende Information zukommt.

Darüber hinaus ergibt es sich aus der Kompetenzverteilung des Bundes, daß nur bundesweit tätige Seniorenorganisationen durch den Bund gefördert werden können. Wenn man sich die Zahlen anschaut, sieht man, daß es laut letzter Erhebung des Statistischen Zentralamtes bei der Volkszählung in Österreich einen Anteil von 1,8 Millionen Senioren gibt. Wenn man nun die Mitgliederzahl, die nötig ist, um bundesweite Relevanz zu erhalten, mit 20 000 festlegt, dann entspricht das nicht einmal 1 Prozent der Gesamtanzahl der Senioren. Ich denke, 1 Prozent ist eine gerechtfertigte Größe, wenn man von einer bundesweiten Organisation sprechen will. (Abg. Öllinger: Wie viele Mitglieder hat die SPÖ Vorarlberg?)

Herrn Abgeordneten Kier möchte ich folgendes sagen (Abg. Öllinger: Die SPÖ Vorarlberg muß auch froh sein, wenn sie 1 Prozent hat!): Die Mittel werden nicht für die Organisation zur Verfügung gestellt, sondern im § 19 Abs. 1 steht ausdrücklich, daß sie "der Beratung, Information und Betreuung von Senioren" zukommen sollen. Das heißt, daß auch Nichtmitglieder in den Genuß dieser Informations-, Beratungs- und Betreuungsgelder kommen. In § 22 wird normiert, daß die widmungsgemäße Verwendung dieser Gelder im vorangeführten Sinne tatsächlich nachzuweisen ist. Zu etwaigen Bürokosten, die Sie hier monieren – daß solche hinzugekommen sein sollten –, darf ich darauf verweisen, daß bereits jetzt Bürokosten in Höhe von 500 000 S für Seniorenorganisationen abgegolten werden. (Abg. Öllinger: Das ist ja zum Weinen!)


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