Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 93

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Die österreichischen Hypothekenbanken sind als Anstalten der jeweiligen Bundesländer – zumindest bisher der jeweiligen Bundesländer – in ihrer Geschäftstätigkeit auf ihre Region beschränkt. Das ist durchaus von Vorteil, weil sie ja die Gegebenheiten vor Ort ganz besonders gut kennen. Aufgrund der Marktöffnung aber brauchen unsere Hypothekenbanken die gleichen Möglichkeiten wie ausländische Banken auch, nämlich auch Grundstücke aus anderen EWR-Ländern zu belehnen und Kommunaldarlehen an andere Gebietskörperschaften verleihen zu können. In dieser Änderung des Hypothekenbankgesetzes, das im vorliegenden Finanzpaket enthalten ist, geht es eben um diese sehr, sehr notwendige und wichtige Gleichstellung. Es geht darum, daß unsere Hypothekenbanken im gesamten EWR-Raum diese Geschäftstätigkeit durchführen können, und die Schweiz soll aus sehr naheliegenden Gründen miteinbezogen werden.

Ich halte es aber für besonders wichtig, daß es auch eine weitgehende Vergleichbarkeit dieser Anlageformen gibt. Das ist wieder für die Konsumenten, für die Anleger ein ganz wichtiges Kriterium, denn die Anleger, die bisher auf das besonders sichere Instrumentarium der österreichischen Pfandbriefe vertraut haben, brauchen diese Möglichkeit der Vergleichbarkeit, und sie brauchen auch die Gewißheit, daß in den anderen EWR-Ländern ähnliche sicherheitstechnische Auflagen bestehen.

Mit diesem Gesetz verpflichten wir die Hypothekenbanken und auch die Treuhänder, diese Vergleichbarkeit sorgfältig zu prüfen. Es geht nämlich einerseits darum, daß die österreichischen Pfandbriefe weiterhin Chancen auf dem Markt haben, aber es geht auch darum, dafür zu sorgen, daß die Anleger nicht zu Schaden kommen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder : Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Mag. Firlinger vor. Gleichfalls 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.55

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz auf den Entschließungsantrag des Kollegen Van der Bellen eingehen, in dem er sich mit einer Reform der Oesterreichischen Kontrollbank auseinandersetzt. Er ist leider jetzt nicht im Saal, aber wir werden ja sicherlich hier nicht das letzte Mal über die Oesterreichische Kontrollbank gesprochen haben.

Aber zum Grundsätzlichen, meine Damen und Herren: Meiner Ansicht nach hat Herr Professor Van der Bellen durchaus recht, wenn er meint, in diesem Bereich gehört zügig und durchgängig reformiert. Ich meine aber auch, daß die Vorschläge der Grünen etwas zu allgemein gehalten sind. Wenn hier steht: Reduktion des Bank Austria/CA-Gruppenanteiles auf unter 25 Prozent, dann ist das sicherlich ein richtiger Schritt, ein erster Schritt, aber ich glaube nicht, daß er ausreichend ist.

Ich vertrete da einen wesentlich radikaleren Ansatz und bin der Auffassung, daß wir uns in puncto Kontrollbank etwas gänzlich Neues überlegen sollten. Ich bin der Meinung, daß dieses System von den bestehenden Großbanken dominiert wird. Das ist nicht unbedingt im Interesse der Kunden, die Finanzprodukte haben wollen, die ihre Exportaktivitäten entsprechend abgesichert haben wollen. In diesem System profitiert in erster Linie das österreichische Bankensystem, und das kann es wohl nicht sein, meine Damen und Herren.

Diesbezüglich müssen wir uns etwas überlegen. Wenn es nach mir ginge, wären die Großbanken überhaupt aus der Oesterreichischen Kontrollbank draußen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Warum? – Neben diesen personellen Verquickungen – Affäre Praschak, Herr Staatssekretär, und so weiter – gibt es immer wieder diese berühmten Nebenbeschäftigungen, dieses "Nebenklavier", an dem einmal mehr und einmal stärker die Oesterreichische Kontrollbank engagiert ist. Herr Staatssekretär! Ich möchte Ihnen nur diese unsägliche Geschichte mit der Verhinderung


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