Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 134

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mit einer entsprechenden und koordinierten Forschung ihrer potentiellen gesundheitlichen Auswirkungen.

Das verlangt auch die WHO, und nichts anderes verlangt auch unser Antrag. Es muß begleitend geforscht werden, und es müssen die Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden.

Nicht nur diese zwei Universitätsprofessoren verlangen das, es gibt auch Anwälte, die sich ihren Forderungen anschließen. Ich möchte nur Herrn Dipl.-Ing. Alfred Brezansky von der Wiener Umweltanwaltschaft nennen, der auch auf die Studie von Repacholi hinweist und meint, es gebe bis heute noch keinen schlüssigen Beweis dafür, daß die Strahlung elektromagnetischer Felder tatsächlich ein Gesundheitsrisiko darstelle. Es gebe aber auch keinen Grund zur Entwarnung. Die wissenschaftlichen Untersuchungen seien einfach noch nicht weit genug fortgeschritten, um die Frage nach gesundheitlichen Schäden haltbar zu beantworten.

Das Forschungsdefizit zu beseitigen, dem Forschungsbedarf nachzukommen, die Aufforderung, effektive Forschungsmittel bereitzustellen – nichts anderes verlangt unser Antrag, der bereits im Mai eingereicht worden ist und jetzt endlich im Gesundheitsausschuß behandelt werden soll. Bitte, nehmen Sie diese Vorschläge und Forderungen – geradezu Warnsignale – aus wissenschaftlichem Mund zur Kenntnis! Schaffen Sie die Möglichkeit, damit Klarheit herrscht, damit die Initiativen nicht unnötige Ängste haben – oder berechtigte Ängste, es muß ja erst geforscht werden! Sorgen Sie dafür, daß die betroffenen Bürger und Bürgerinnen gerade im GSM-Sendemastenbereich bessere Orientierungsmöglichkeiten haben! Öffnen Sie das Tor, öffnen Sie auch die Geldbörse für bessere Forschung im Sinne der Folgewirkungen oder Begleitumstände, die von Strahlungen von GSM-Sendern ausgehen! (Beifall bei den Grünen.)

17.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Parnigoni zu Wort. Herr Abgeordneter, für Sie und alle folgenden Redner gilt eine Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

17.28

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Antrag der Grünen wird die Situation so dargestellt, als ob es in keinster Weise Regeln für den gesundheitlichen Schutz bei diesen Kommunikationsformen gäbe. – Dem ist nicht so. Die GSM-Technologie hat sich natürlich an geltende nationale und internationale Gesundheitsstandards und Grenzwerte zu halten, die von der Weltgesundheitsorganisation vorgegeben werden und deren Einhaltung von der Fernmeldeorganisation überprüft und kontrolliert wird.

Meine Damen und Herren! Es ist ganz klar, das ist ein sehr wachsender, dynamischer Bereich. Es gibt derzeit weltweit 227 Mobilfunknetze in 110 Ländern. Wir wissen genau, daß der letzte Satellit für das neue Satelliten-Kommunikationssystem in den Weltraum geschossen worden ist und wir damit rechnen können, daß es im Jahr 2000 etwa 3 Millionen Handy-Besitzer in Österreich geben wird. Wahrscheinlich hat dann auch jeder Grüne ein Handy. (Abg. Dr. Gredler: Aber keine Mäuse!) Wir müssen uns daher mit dieser Frage auseinandersetzen.

Für mich ist es bemerkenswert, daß die Auswirkungen anscheinend unterschiedlich empfunden werden, denn in einer Stellungnahme der Landesamtsdirektorenkonferenz vom 24. April wird berichtet, daß in Salzburg – weil Sie, Frau Kollegin Moser, Salzburg angesprochen haben – bisher keine diesbezüglichen Probleme aufgetreten sind. Es wäre daher interessant zu erfahren, was da wirklich den Tatsachen entspricht.

Ich möchte aber seitens der Sozialdemokraten festhalten, daß uns dieses Thema natürlich ein Anliegen ist, daß wir auch das Problem einer besseren Wahrnehmung des Nachbarschaftsschutzes im Anlageverfahren und ganz generell der GSM-Sendeanlagen erkennen. Wir wollen auch eine rasche Lösung des Problems erreichen, aber es soll dabei sehr pragmatisch zugehen. Ich meine nicht, daß wir bis zum 6. Juli – und das wäre, glaube ich, laut Ihrem Antrag notwendig – eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes schaffen können. Wir werden daher diesen Fristsetzungsantrag ablehnen.

Frau Kollegin Moser! Ich sage Ihnen aber, daß wir glauben, daß eine Telekommunikationsgesetz-Novelle auf alle Fälle einen besseren Nachbarschaftsschutz im Anlageverfahren für die


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