Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 145

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Wir sind jedenfalls anderer Ansicht und gestatten uns daher, aus unserer Sicht einen Abänderungsantrag zum Antrag 710/A der Abgeordneten Grabner, Kopf, Löschnak, Höchtl anzubieten, der da lautet:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Grollitsch, Ing. Meischberger und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird, in der Form des Ausschußberichtes

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der im Titel bezeichnete Antrag wird wie folgt abgeändert:

In Z 1 lautet § 20 Abs. 4 2. Satz:

"Dieser Betrag darf 1998 und 1999 jeweils 400 Millionen Schilling nicht unterschreiten."

*****

Ich denke, das ist begründbar, denn das ist die Ausgangsposition aus dem Jahr 1995. Das heißt, jede andere Lösung ist ein Unterschreiten, und die 3 Prozent sind ganz einfach nicht festlegbar, wie das Gesetz ja richtig vorsieht. Ich halte diese 400 Millionen Schilling für eine durchaus realistische Untergrenze und für das Minimum dessen, was sich der österreichische Sport – auch im Sinne des Glücksspielgesetzes und der Sportförderung – verdient hat. Ich ersuche Sie – wenn Ihnen das schon im Zuge der Verhandlungen nicht gelungen ist, Herr Kollege Grabner und sonstige sportaufgeschlossene Abgeordnete –, diesem Abänderungsantrag zuzustimmen, um wenigstens 400 Millionen Schilling als untere Grenze zu erhalten.

Im übrigen gilt die Aussage, daß die Sportförderung auf dem Fundament des Glücksspielgesetzes künftig nicht solide weiterleben kann. Sportförderungen müssen auf andere Beine gestellt werden; es müssen aber auch neue Verteilungsschlüssel her. Sie kennen meine diesbezügliche Ansicht: ASKÖ und UNION – sie sitzen an den Hebeln dieser Verteilung – haben aus unserer Sicht nicht das Mandat, öffentliche Mittel zu verteilen. Wenn es erforderlich ist, daß zwischen den Fachverbänden ein Dachverband eingeschaltet wird, dann sollte es künftig einer sein.

Wenn UNION und ASKÖ den Mut besitzen und ihre jeweils 1 Million Mitglieder tatsächlich dazu motivieren können, ihre Arbeit im Rahmen selbständiger Vereine durchzuführen, ohne auf öffentliche Fördertöpfe zurückzugreifen, dann werden sie meine vollste Anerkennung, Unterstützung und Hochachtung haben. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.21

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.22

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wie schon festgestellt, behandeln wir jetzt sechs Tagesordnungspunkte unter einem. Ich möchte nur auf zwei dieser sechs Punkte kurz eingehen, und zwar zunächst auf die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG.

Meine Debattenvorredner haben die Frage gestellt: Was soll künftig die Aufgabe der ÖIAG sein? – Kollege Stummvoll hat dem Hohen Haus erklärt, daß die ÖIAG ein Privatisierungsprofi sei. Einer Presseaussendung von heute entnehme ich, daß die ÖIAG Anteile der VOEST-ALPINE Eisenbahnsysteme zurückgekauft hat. Ich darf Ihnen in Erinnerung rufen, daß VOEST-ALPINE privatisiert wurde. Jetzt aber kauft die ÖIAG Anteile zurück und ist wiederum im Eigentum von mehr als 50 Prozent. – Herr Staatssekretär! Vielleicht könnten Sie uns einen kleinen Hinweis geben, wie diese Aktion zu verstehen ist. (Zwischenruf des Abg. Koppler. )


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