Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 155

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

22. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1206 der Beilagen): Umweltkontrollgesetz (1328 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Die erste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Mag. Schweitzer vor. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.00

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freiheitlichen glauben, daß es gut und richtig ist, wenn sich der Staat von Aufgaben, die die Privatwirtschaft besser lösen kann, zurückzieht. Deshalb unterstützen wir alle Entwicklungen, Herr Bundesminister, wo dies tatsächlich sinnvoll ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber bezüglich der Ausgliederung des Umweltbundesamtes sind wir der Ansicht, daß die staatliche Kontrolle nicht aus der öffentlichen Verwaltung entlassen werden soll, vor allem deshalb nicht, weil, wie der Rechnungshof nachgewiesen hat, durch eine Ausgliederung in der geplanten Form die Kosten offensichtlich steigen werden. So wie beim Rechnungshof eine Privatisierung aus Objektivitätsgründen nicht möglich ist, sollte man auch das Umweltbundesamt in der von Ihnen vorgesehenen Form nicht privatisieren.

Es ist ohnehin keine echte Privatisierung, da das "Gängelband" zur öffentlichen Hand aufrecht bleibt. Der Bund bleibt hundertprozentiger Eigentümer und finanziert das Ganze weiter jährlich mit 222 Millionen Schilling. Von einer Privatisierung, wie der "Normalverbraucher" sie sich vorstellt, kann also keine Rede sein. Sie haben das alles unter Kontrolle und sprechen trotzdem von einer Privatisierung. Herr Bundesminister! Das ist Scheinprivatisierung, die noch dazu um einiges mehr an Kosten verursacht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es wird dadurch, wie Sie aus mehreren Schreiben von Ingenieurkonsulenten, von Zivilingenieuren, die auch Sie erhalten haben, wissen, für private Anbieter eine staatlich subventionierte und damit wettbewerbsverzerrende Konkurrenz geschaffen, da das in einer freien Marktwirtschaft natürlich für all jene, die keine staatliche Unterstützung haben, zum Existenzproblem wird, Herr Bundesminister. Deshalb sehe ich in dieser Ausgliederung nicht nur die Kontrolle in der bisherigen Form nicht mehr gewährleistet, sondern noch dazu eine Existenzgefährdung für Privatberufler, die wir in einer Welt, in der der Wettbewerb ohnehin immer schärfer wird, nicht auch noch von staatlicher Seite her zusätzlich brauchen können.

Herr Bundesminister! Außerdem wurde in § 18 der Direktor "zufällig" bis zum Erreichen seines Pensionsalters "einzementiert". Es spricht zwar nichts gegen Herrn Direktor Struwe, der seine Aufgaben hervorragend erfüllt hat, aber es ist doch eigenartig und bemerkenswert, daß der derzeitige Direktor des Umweltbundesamtes sozusagen einzementiert wird, bis er sein Pensionsalter erreicht hat. – Bemerkenswert!

Hingegen konnte man sich auf eine Erwähnung der Zweigstellen in Klagenfurt und in Salzburg nicht einigen. – Auch bemerkenswert! (Zwischenbemerkung des Bundesministers Dr. Bartenstein. )

Herr Bundesminister! Weiters ist eine juristische Ungenauigkeit bemerkenswert. In § 12 Abs. 1 schreiben Sie von "einem oder zwei" Geschäftsführern. – Wie viele werden es sein? (Abg. Dipl.-Ing. Hofmann: Ich tippe auf zwei! – Abg. Ing. Langthaler: Zwei! Einer rot und einer schwarz! Es werden zwei oder vier!) Zwei? Womöglich einer rot und einer schwarz? Kann das sein? (Ironische Nein-Rufe bei den Freiheitlichen.) – Nein, wahrscheinlich nicht. Aber Sie werden uns vielleicht, wenn Sie wollen, eine Antwort darauf geben.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite