Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 77

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Behördenhörigkeit vorherrscht und in diesem Punkt auch die Jugendanwaltschaft erwähnt wurde, an die man sich bei derartigen Mißbrauchsdelikten wenden könne, erscheint es mir besonders wichtig, zwei Fälle kurz darzustellen, um Ihr Ministerium aufzurufen, etwas dagegen zu unternehmen.

Es gibt in Tirol einen Jugendanwalt, Magister der Theologie, den nicht nur die Freiheitlichen, sondern sehr viele maßgebliche Leute für nicht fähig halten, in diesem Amt tätig zu sein. Am 4. März 1998 erlangte er durch die Großmutter Kenntnis vom körperlichen Mißbrauch eines Buben durch seine Eltern. Er hat bis zum 25. Mai 1998, aus welchen Gründen auch immer, nachweislich nichts unternommen hat! Aufgrund des neuerlichen Einschreitens der Meldungsleger gab er in weiterer Folge die Identität des Opfers preis und konfrontierte die Täter mit den Vorwürfen. Heute tut es dieser Großmutter leid, an diesen Menschen je eine Anzeige herangetragen zu haben, denn sie lebt in ständigem Terror. Dieser Mann ist für dieses Amt wirklich unbrauchbar!

Auch Herr Mag. Christian Reumann, Jugendanwalt im Burgenland, ist meines Erachtens unbrauchbar, da er – und das halte ich wirklich bereits für infam – Zeitungsartikel im "Kurier" verhindert. Es ist ihm offenbar kraft seines Amtes möglich, zu verhindern, daß eine Unterschriftenaktion gegen Kindesmißbrauch beworben beziehungsweise ihr Inhalt beschrieben wird. Das Faktum an und für sich reicht bereits, aber seine Begründung, er habe etwas gegen Frauen, die ihren persönlichen Dreck in der Öffentlichkeit waschen wollen, ist das allerletzte, was man von einem Jugendanwalt erwartet. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich glaube, daß es dringend nötig ist, diese beiden Jugendanwälte zu überprüfen, und daß man auch daran denken sollte, sie vielleicht ihres Amtes zu entheben. Sie sind, wie ich gehört habe, ohnehin nur Vertragsbedienstete; hoffentlich läuft ihr Vertrag bald aus. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich gebe bekannt, daß der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Krüger und Genossen schriftlich eingebracht wurde und ausreichend unterstützt ist. Er steht daher mit in Verhandlung.

In Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen, was mittlerweile, glaube ich, geschehen ist. Im übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

"Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Michael Krüger, Dr. Martin Graf, Dr. Harald Ofner zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung, das Bankwesengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 1998) (1230 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1359 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

1. Vor Artikel I Ziffer 1 wird folgende neue Ziffer 1 eingefügt:

,1. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt:

§ 39a. Strafschärfung bei Sittlichkeitsdelikten an Kindern.

,Wurde eine strafbare Handlung gegen die Sittlichkeit an einem Kind begangen, so kann das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe um die Hälfte überschritten werden. Doch darf die zeitliche Freiheitsstrafe die Dauer von zwanzig Jahren nicht überschreiten.‘


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