Und diese mehrheitliche Meinung der Präsidialkonferenz ist nach Meinung unserer Fraktion richtungsweisend für die Entscheidung, daß eine Dringliche – sei es eine Dringliche Anfrage oder ein Dringlicher Antrag – zuzulassen wäre, wenn die Sitzung über 24 Uhr andauert. Denn mit 24 Uhr, Herr Kollege Kostelka, endet bekanntlich der Kalendertag, das heißt also, daß die Dringliche ab 0 Uhr und 1 Minute zuzulassen gewesen wäre! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
21.20
Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder:
Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung liegen nicht vor.Kurze Debatte über Fristsetzungsantrag
Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen daher zur Durchführung einer kurzen Debatte, und zwar betrifft diese den Antrag des Abgeordneten Wabl, dem Bautenausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 847/A (E) betreffend Bundesstraße B 67b – Eggenberger Gürtel Straße – eine Frist bis zum 20. Juli 1998 zu setzen.
Nach Schluß dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag stattfinden.
Wir gehen nun in die Debatte ein.
Die Redezeitbeschränkungen gemäß Geschäftsordnung setzte ich als bekannt voraus.
Herr Abgeordneter Wabl hat das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.
21.20
Abgeordneter Andreas Wabl
(Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für viele in diesem Haus handelt es sich um einen Gegenstand, der ihnen unbekannt ist. Aber den Abgeordneten aus der Steiermark ist die Nordspange von Graz sicher ein Begriff.Diese Nordspange wurde schon im vorigen Jahrzehnt verordnet. Der Wirtschaftsminister und auch die verantwortliche Landesregierung in Graz sowie die Stadtregierung haben es jedoch nicht für notwendig erachtet, trotz völlig neuer Planung und trotz geänderter Detailplanung, die eindeutig dem Bundesstraßengesetz widerspricht, die alte Verordnung aufzuheben und eine neue Verordnung zu erlassen. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)
Meine Damen und Herren! Das ist nicht einfach ein Versehen (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen), sondern das ist meines Erachtens ein bewußtes Übertreten des Gesetzes, wie es in der Steiermark üblich ist. Man will nämlich nicht, daß die Bürgerinitiative, die sich dort gebildet hat, auch Parteienstellung erhält. Würde man nämlich diese Verordnung neu erlassen, dann hätten die Bürgerinnen und Bürger der Bürgerinitiative dort Parteienstellung.
Nun werden in Graz bereits Vorarbeiten und Bauarbeiten in einem Ausmaß und einem Umfang von 40 Millionen Schilling getätigt, und zwar bei einem Straßenbaustück, das nicht verordnet ist. Ich sage Ihnen: Wir werden auf dem Rechtswege alle Möglichkeiten ausschöpfen, um dieses Bauvorhaben zum Stillstand zu bringen, weil dieses Vorgehen eindeutig gegen das Bundesstraßengesetz verstößt. Ich bitte Sie – vor allem diejenigen, die aus der Steiermark sind beziehungsweise sich um diese Angelegenheiten kümmern –, diesen Zustand schleunigst zu beenden und den rechtmäßigen Zustand in Graz herzustellen.
Ich habe deshalb eine sehr kurze Frist gesetzt, weil ich mir erwarte, daß diejenigen, die aus der Steiermark sind, sich seriös um diese Angelegenheit kümmern. – Herr Kollege Maitz, Herr Kollege Zweytick, Herr Kollege Kröll, Frau Cordula Frieser! Sie sollten sich diese Sache genau ansehen, denn da besteht der Verdacht auf Amtsmißbrauch. Es ist ganz klar: Das Vorgehen der