Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 51

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Was mich besonders verwundert hat – Sie scheuen sich ja nicht einmal, es ganz explizit auch so hineinzuschreiben –, ist, dass Sie einer Erweiterung der Familienzusammenführung auf Verwandte in aufsteigender Linie bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres das Wort reden. Wir wissen ganz genau, dass man in Österreich nach österreichischem Recht immer noch bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres – ich hoffe, dass ich richtig informiert bin – minderjährig ist. (Abg. Dr. Ofner: Nicht mehr lange! Noch sind es 19 Jahre!) Wenn es nach den Grünen ginge, würden wir praktisch auf sehr diskrete Weise die Minderjährigen auf 21 Jahre hinauflizitieren. Das haben wir eigentlich nicht gewollt. Ich weiß nicht, was der Hintergrund Ihrer Überlegungen ist, ich kann und will Ihnen nichts unterstellen, aber in Ordnung ist das nicht.

Sie sagen auch: Erweiterung der Familienzusammenführung auf Verwandte in absteigender Linie. Sie haben von Omas und Opas gesprochen, von Tanten, von wem auch immer. (Abg. Mag. Stoisits: Von Tanten habe ich nie gesprochen! Das ist wegen der Wahrhaftigkeit!) Wir wissen genau, dass Sie jene Einwanderung meinen, die Großfamilien in einer ungebührlichen Art und Weise zusammenführen soll; eine Initiative, durch die de facto ganze Clans zu uns nach Österreich kommen sollen. – Die ÖVP sagt ja zu humanitären Überlegungen, die ÖVP sagt ja zu einer geregelten, kontrollierten, kontrollierbaren Zuwanderung. Wir sagen ja zu einer Integration, aber wir sagen nicht ja zu einer Familienzusammenführung in der Form, wie Sie sie vorschlagen. Mit uns nicht, Frau Kollegin Stoisits! (Beifall bei der ÖVP.)

Ein letzter Punkt. Sie sagen betreffend die Aufenthaltsverfestigung, dass Sie eine Ausweisung mangels eigener Mittel für den Unterhalt, mangels Krankenversicherungsschutzes, mangels ortsüblicher Unterkunft und so weiter nicht mehr wollen, und das alles bereits nach drei Jahren. – Wir sind der Meinung, das, was bisher für fünf Jahre gegolten hat, soll auch in Zukunft für fünf Jahre gelten. Wir sind in dieser Sache nicht kompromissbereit, wir sind in dieser Sache nicht verhandlungsbereit, und wir werden diese Positionen auch im Innenausschuss, dem die Materie ja zugewiesen werden wird, so argumentieren.

Frau Kollegin Stoisits! Zusammenfassend: Ich habe gesagt, Sie haben Ihrer Sache einen Bärendienst erwiesen, indem Sie in Ihre Begründung Gesetzespassagen hineinzitiert haben, die nicht im Gesetz stehen. Wer auf diese Art und Weise die Wahrhaftigkeit beugt, wer auf diese Art und Weise auf die Kolleginnen und Kollegen des hohen Haus einredet: Kommt, macht mit, überlegt, reden wir über dieses Thema, ein brennendes aktuelles Thema!, der wird Schiffbruch erleiden, denn die Wahrhaftigkeit, die Sie von uns einfordern, fordere ich von Ihnen noch alle Mal ein.

Kollege Van der Bellen! Trachten Sie danach, dass diese Wahrhaftigkeit auch in den Passagen, die die Grünen im Parlament einbringen, in der Form, wie ich sie argumentiert habe, durchgesetzt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

12.37

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr der Herr Bundesminister für Inneres.

12.37

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider sind in den letzten Wochen und Monaten das Thema ausländische Mitbürger in Österreich, die Themen Migration, Asyl und Zuwanderung wieder zu einem bestimmenden Streitthema in dieser Republik geworden. Ich glaube aber, dass dieses Streitthema auch die Chance mit sich bringt, gemeinsam neue Wege zu finden und alles daran zu setzen, dass die Integration ausländischer Mitbürger in Österreich deutlich verbessert wird.

Wir haben derzeit, wie bereits gesagt worden ist, 750 000 ausländische Mitbürger in Österreich. Die große Mehrheit dieser Menschen ist nach Österreich gekommen, weil sie erhofft hat, bessere wirtschaftliche oder soziale Lebensbedingungen in diesem Land vorzufinden. Ich glaube, dass Österreich in den letzten Jahren und Jahrzehnten eine sehr erfolgreiche Migrationspolitik durchgeführt hat und dass Österreich einen richtigen Weg eingeschlagen hat. Natürlich sind immer wieder Veränderungen notwendig, natürlich muss man die Vollzugspraxis über


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