Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 122

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Sozialhilfe, das Rettungswesen und die Krankenhäuser schon so gut verwalten, dann werden sie auch den Tierschutz gut machen, und deshalb solle man den Tierschutz in ihrer Kompetenz belassen.

Herr Schwarzenberger ist leider gerade nicht anwesend. Ich würde ihm gerne sagen: Es ist ja nicht die Frage, ob die Länder es schaffen oder nicht schaffen, sondern es ist die Frage, ob es für Österreich sinnvoll ist, in allen neun Bundesländern ein eigenes Tierschutzgesetz zu haben und damit in jedem Bundesland andere gesetzliche Bestimmungen zu tolerieren.

Es ist nämlich so, dass diese von Land zu Land divergierenden Bestimmungen dazu führen, dass es möglich ist, sich den engen Normen in einem Bundesland zu entziehen und in ein anderes Bundesland auszuweichen. (Abg. Schwarzenberger kehrt an seinen Platz zurück.)  – Ich habe Sie gerade zitiert, Herr Schwarzenberger. Ich habe berichtet, dass Sie gesagt haben, dass man den Bundesländern die Kompetenz für den Tierschutz nicht entziehen soll. (Abg. Schwarzenberger: Frau Abgeordnete, es gibt bereits Artikel-15a-Vereinbarungen zwischen allen Bundesländern, und die sind bereits umgesetzt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen aufgrund eines Beispieles darstellen, wie man sich den strengen Bestimmungen eines Bundeslandes entziehen kann. Da gibt es in einem Bundesland etwa die gesetzliche Bestimmung, dass Zirkustiere wie Löwen und so weiter nicht mehr in Käfigen gehalten werden dürfen. Zum Beispiel in Salzburg gibt es diesen extremen Tierschutz. Was macht man dort? – Man weicht aus, beispielsweise nach Oberösterreich, wo die Tierschutzbestimmungen nicht so streng sind.

Genau so ist es auch bei der Käfig-Tierhaltung oder beim Kupieren von Hunden. In einem Bundesland dürfen zum Beispiel die Ohren und der Schwanz von Hunden kupiert werden, in anderen Bundesländern hingegen nicht. Also es ist doch wirklich nicht im Sinne eines einheitlichen Tierschutzes, dass man die Möglichkeit schafft, von einem Bundesland ins andere Bundesland auszuweichen – und zwar so lange, bis man endlich in einem Bundesland ist, in dem die Tierschutznormen eben nicht so streng sind.

Ich glaube, dass Sie von der Österreichischen Volkspartei sich einmal dazu durchringen sollten, zu einem bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz ja zu sagen. Sie glauben immer, Sie schützen die Interessen der Bauern, wenn Sie gegen ein bundeseinheitliches Gesetz sind. Aber ich möchte Ihnen Folgendes sagen: Die Konsumenten – die Bevölkerung – sind heute schon derart aufgeklärt und Tierschutz-bewusst, dass die Bauern es einmal spüren werden, wenn sie ihre traditionellen Normen der Tierhaltung beibehalten, weil die Bevölkerung ihre Waren nicht mehr kaufen wird.

Sie sehen es ja schon: Der Trend zu den Bio-Bauern, zu Bio-Fleisch und so weiter steigt! Jene Bauern, die nicht den Anschluss an ein modernes Tierschutzgesetz schaffen, werden auf der Strecke bleiben! Das heißt, Sie von der ÖVP betreiben wieder einmal auf Kosten der Bauern eine ganz rückschrittliche Politik. Ich möchte Ihnen heute wirklich ins Gewissen reden, damit Sie gemeinsam mit uns ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz beschließen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 15/A dem Verfassungsausschuss zu.

7. Punkt

Erste Lesung des Antrages 9/A der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974 in der Fassung BGBl. I Nr. 153/1998, die Zivilprozeßordnung RGBl. Nr. 113/1895 in der Fassung BGBl. I Nr. 140/1997, das Mietrechtsgesetz, BGBl. Nr. 520/1981 in der Fassung BGBl. I


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