Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 155

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Wir halten die Stiftungen für ein geeignetes Instrument zur Arbeitsplatzbeschaffung (Beifall bei den Grünen), weil es dabei nicht darum geht, für den nächsten Tag zu schulen, sondern weil der Betroffene durchaus Qualifikationen erwerben soll, die ihm über die nächsten Jahre hinweghelfen. Deshalb halten wir an den Stiftungen fest. (Beifall bei den Grünen.)

18.46

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als letzter Redner dazu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. – Bitte.

18.46

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Bei dieser Novelle handelt es sich, wie schon erwähnt wurde, um das Recht beziehungsweise die Möglichkeit des Eintrittes in die Stiftung "Aufleb". Das ist meiner Meinung nach eine ganz wichtige Maßnahme. Die Dauer dieser Stiftung ist bis zum Jahre 2003 sichergestellt. Der Strukturveränderungsprozess in der Nahrungs- und Genussmittelbranche ist, wie wir alle wissen, noch nicht abgeschlossen. Die Zahl der unselbständig Beschäftigten ist in dieser Branche in der Zeit von 1995 bis 1998 um fast 6 000 Personen, also um zirka 7 Prozent, zurückgegangen.

Auch die Arbeitslosenrate hat in diesem Bereich gegenüber dem Gesamtdurchschnitt besonders stark zugenommen. Vor allem Frauen sind davon stark betroffen. Es ist daher notwendig, dass die Dauer dieser Maßnahme insofern verlängert wird, als das Recht zum Eintritt auch noch in diesem Jahr bis zum 31. Dezember besteht.

Die ursprünglich getroffene Maßnahme bezüglich der Dauer wurde insofern etwas unterschätzt, als weitere Betriebsschließungen zu befürchten sind. Auch bei uns in Oberösterreich werden in diesem Jahr wahrscheinlich 17 Molkereien von einer Schließung betroffen sein. Dadurch werden wieder ungefähr 200 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren.

Die erfolgreiche Tätigkeit der Arbeitsstiftung "Aufleb" muss daher fortgesetzt werden. Sie ist ein äußerst erfolgreiches Modell, das bestens geeignet ist, Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Es wurde schon erwähnt, dass die Vermittlungszahlen erfreulicherweise bei fast 90 Prozent liegen. Wie auch die Frau Bundesministerin schon erwähnt hat, stimmt es nicht, dass die Menschen drei Jahre in der Stiftung verweilen, sondern die durchschnittliche Verweildauer liegt wesentlich darunter, unter einem Jahr!

Meine Damen und Herren! Durch die Qualifizierungsmaßnahmen einer Arbeitsstiftung wird die Arbeitslosigkeit der Betroffenen wirksam bekämpft und erhöht sich zusätzlich die Attraktivität des Beschäftigtenstandortes Österreich, weil auch die Wirtschaft von den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Absolventen der Stiftung profitiert.

Arbeitsstiftungen verhindern weiters Konflikte – auch das sollte erwähnt werden –, da die Zurückhaltung der Strategie der Arbeitnehmer-Interessenvertretungen nur deshalb möglich ist, weil den betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine Alternative angeboten werden kann. Bei Wegfall einer Stiftung muss eine aggressivere Sozialplan-Politik betrieben werden, welche wieder zu finanziellen Belastungen der Betriebe führt. Auch wird die Gesamtwirtschaft durch mehr und länger dauernde Arbeitslosenzahlungen belastet.

Abgesehen von den wirtschaftlichen Argumenten ist auch der menschliche Aspekt zu berücksichtigen. Daher kann grundsätzlich gesagt werden, dass Arbeitsstiftungen eine hervorragende arbeitsmarktpolitische Maßnahme sind. Sie sind europaweit herzeigbar und können international zur Nachahmung empfohlen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

18.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 25 der Beilagen.


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