Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 12

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Bericht des Bundesministers für Finanzen gemäß § 65 Absatz 5 des Bundeshaushaltsgesetzes über das Eingehen, die Prolongierung und die Konvertierung von Finanzschulden und Währungstauschverträgen im Finanzjahr 1999 (Vorlage 6 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahre 1999 (Vorlage 7 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen betreffend Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Jahr 1999 (Vorlage 8 BA).

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Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, dass der Klub der Grünen nach § 93 Absatz 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt hat, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage – mit der Ordnungsnummer 322/J – der Abgeordneten Dr. Van der Bellen und Genossen an den Herrn Bundeskanzler betreffend persönliche und politische Verantwortung für den wirtschaftlichen Schaden und die außenpolitische Isolierung Österreichs auf Grund der Haider-Schüssel-Regierungsbildung dringlich zu behandeln.

Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung, die Sie alle kennen, werde ich diese Dringliche Anfrage um 15 Uhr zum Aufruf bringen.

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich vor Eingang in die Tagesordnung mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Kostelka beantragt hat, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 18/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend die Geschäftsordnung des Nationalrates im Zusammenhang mit der Frage von Untersuchungsausschüssen geändert wird, eine Frist bis zum 1. Mai 2000 zu setzen.

Hiezu liegt auch das Verlangen von fünf Abgeordneten nach § 43 Absatz 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer Kurzdebatte vor.

Diesem Verlangen ist stattzugeben.

Da aber für die heutige Sitzung bereits eine Dringliche Anfrage – wie soeben bekannt gegeben – eingebracht wurde, wird diese Kurzdebatte im Anschluss an die Verhandlung der Dringlichen Anfrage stattfinden.

Die Abstimmung wird unmittelbar nach Ende der Kurzdebatte stattfinden.

Amtsverzicht des Dritten Präsidenten Dr. Andreas Khol

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir weiters die Mitteilung vor, dass der Dritte Präsident des Nationalrates Herr Dr. Andreas Khol auf die weitere Ausübung dieses Amtes, also auf die Funktion des Dritten Präsidenten, mit Wirkung vom 7. Februar laufenden Jahres verzichtet hat.

Ich mache daher von der Möglichkeit Gebrauch, die Wahl des Dritten Präsidenten nach § 50 Abs. 2 der Geschäftsordnung unverzüglich auf die Tagesordnung dieser Sitzung des Nationalrates zu stellen. Dies ist auch in der Präsidialsitzung so vorbesprochen worden.

Wahl des Dritten Präsidenten

Präsident Dr. Heinz Fischer: In diesem Sinne gehe ich in die Tagesordnung ein und schreite zur Wahl des Dritten Präsidenten des Nationalrates.


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