Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 160

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Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sind. Diese Korrektheit der Darstellung fordere ich ein. Ich werde selbstverständlich zu gegebener Zeit zu dem, was im Umweltbereich anlässlich von manchen Gesetzesvorhaben, Stichwort "Biozid-Richtlinie", demnächst diesem Hohen Hause zugemittelt wird, auch Stellung nehmen.

Ich möchte Ihnen aber schon sagen, dass ich mir die Vorbildfunktion Österreichs im Umweltbereich nicht streitig machen lasse. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Nur ein Beispiel aus dem Bereich der Landwirtschaft, Frau Abgeordnete: Wenn wir in Österreich etwa je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche zirka 45 Kilogramm Stickstoff ausbringen und in den Niederlanden dieser Wert weit über 200 Kilogramm liegt, dann lege ich schon Wert auf die Feststellung, dass wir uns in Österreich insgesamt auf einem vernünftigen Weg befinden.

Wenn Sie mich zur Frage des Einsatzes verbotener Mittel fragen, dann kann ich Ihnen nur Folgendes sagen: Verboten ist verboten, und wenn jemand Verbote übertritt, dann muss das geahndet werden – ganz egal, in welchem Bereich dies passiert. Das gilt selbstverständlich auch für die Landwirtschaft.

Frau Abgeordnete! Weil Sie die Dioxin-Frage angesprochen haben: Sie wissen, dass gerade ich als Verantwortlicher für diesen Sektor beim Auftauchen des geringsten Verdachtsmomentes in Österreich sehr klar und konsequent gehandelt habe, und ich bin froh darüber, dass dem letztendlich auch Folge geleistet wurde.

Frau Abgeordnete Lichtenberger! Ich weiß, dass es Projekte für den Rückbau im Hochwasserschutzbereich gibt, und ich sage Ihnen ganz offen, dass ich mich Ihrer Anregung betreffend die Frage der ökonomischen Effizienz des Mitteleinsatzes nicht anschließen kann. Ich bin dafür, dass dort, wo wir die Möglichkeit dazu haben, dieser ökologische Rückbau genutzt werden muss, aber bei bestehenden funktionierenden Einrichtungen halte ich das im Sinne der ökologischen und ökonomischen Effizienz des Einsatzes tatsächlich für problematisch.

Herr Abgeordneter Keppelmüller! Sie können versichert sein, dass im Bereich der Sanierung von Altlasten die ökologische und ökonomische Effizienz mein Ziel ist.

Ein letzter Satz: Ich und die Bundesregierung werden für die Zusammenführung der Agenden in einem Ressort sehr kritisiert. In der jetzigen Debatte, meine Damen und Herren, wurde von Abgeordneten aber auch gefordert, dass wir nach einer besseren Harmonisierung beim Umweltförderungs- und Wasserrechtsgesetz trachten sollen, etwa was die Frage der Variantenprüfung betrifft. Es wurden die Effizienz der Altlastensanierung angesprochen und die Frage der Förderung von Klärkleinanlagen, etwa auch die Förderung von Abwasserentsorgungen im ländlichen Raum.

Meine Damen und Herren! All das ist bei dieser Ressortkonstellation möglich und wird von dieser Ressortführung im Sinne ökologischer Effizienz auch geprüft und umgesetzt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, den vorliegenden Bericht III-23 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. (Abg. Schwarzenberger  – in Richtung SPÖ –: Steht auf! – Einige Abgeordnete der SPÖ erheben sich von ihren Sitzen. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Das ist auf jeden Fall die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Glawischnig und Genossen betreffend wirksame Sanierungsmaßnahmen von nitratbelasteten Grundwasservorkommen.


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