Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 167

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(Beifall bei den Grünen.) Wir fordern also ein Abstockungsprogramm in diesem Umweltprogramm;

drittens die Erarbeitung eines Aktionsprogramms für den Biolandbau – das habe ich heute schon mehrfach argumentiert –, die Aufstockung der Fördermittel für den biologischen Landbau auf zumindest 20 Prozent der Fördermittel im Agrar-Umweltbereich;

viertens die Einführung ökologischer und sozialer Mindeststandards im Rahmen der neuen Programme für den ländlichen Raum auf Basis bundeseinheitlicher Regelungen des Naturschutzes und des Tierschutzes – das ist eine Notwendigkeit, wenn Sie nachschauen, wie in Ihrem Programm argumentiert wird, wissen Sie, wie notwendig das ist! –;

fünftens – ganz zentral – die Einführung eines Arbeitskraftbezuges bei den Agrarförderungen, die Nutzung der Modulationsmöglichkeiten – auch dazu habe ich heute schon argumentiert – der Förderungen auf Basis der EU-Verordnung 1259/99, wie sie Frankreich und England vorbereiten;

sechstens – das ist eine alte Forderung von Ihnen, Frau Aumayr, da möchte ich wissen, was Sie dazu sagen – die Vereinfachung des Förderungsdschungels und der Abbau von agrarbürokratischen Hürden (Abg. Schwarzenberger: Genau das wurde vorher ausdrücklich verlangt!), die Vereinfachung des Kontrollwesens im Agrarbereich bei gleichzeitiger – Herr Schwarzenberger, hören Sie bitte zu! – Effizienzsteigerung.

Warum kontrollieren wir jetzt die Biobauern zu 100 Prozent und die Massentierhaltung gar nicht. Das müssen Sie mir einmal erklären! (Beifall bei den Grünen und bei der SPÖ.)

Wir brauchen einen subjektiven Rechtsanspruch auf Umweltförderungen – das wäre zu diskutieren und auch gesellschaftlich breit abzusichern! –, einen subjektiven Rechtsanspruch, den Sie derzeit nicht vorsehen. Das würde bedeuten, dass Bauern, wenn sie umweltorientiert produzieren, auch ein Recht auf diese Ausgleichszahlungen haben. Ich würde es schon für wichtig halten, das einmal breit zu diskutieren. (Abg. Schwarzböck: Wozu haben wir denn die Kontrollen vorgesehen? Das sind Ihre eigenen Forderungen!)

Zu einem Punkt, nämlich zum ersten Punkt, möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut und Gentech-Futtermittel für alle ÖPUL-Betriebe.

Im Jahre 1998 wurden im Rahmen des ÖPUL 7,5 Milliarden Schilling ...

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Redezeit bereits zu Ende ist, und zwar die gesamte Redezeit.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (fortsetzend): Ich werde mich auf die Conclusio beschränken.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Landwirtschaftsminister werden aufgefordert, im ÖPUL 2000 als Förderungsvoraussetzung vorzuschreiben, dass Betriebe, die an diesem Programm teilnehmen, auf gentechnisch verändertes Saatgut und Gentech-Futtermittel verzichten.

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Damit wären wir wirklich Vorreiter in Europa, und damit könnten wir auch einen biologischen Futtermittelmarkt in Österreich entwickeln. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.29


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