Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 172

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zollrechtliche Bestimmungen, wonach in dem Fall, dass auf dem Gebiet der Europäischen Union ein Nicht-EU-Mitgliedsland ein Geschäft tätigt und diese Waren exportieren möchte, hier subsidiär der Verkäufer, wenn dieser Angehöriger eines EU-Mitgliedslandes ist, anzuführen ist. Der Normzweck dieser Regelung hat aber überhaupt nichts mit dem Normzweck des Kriegsmaterialgesetzes zu tun.

Sie haben dann noch den Bescheid des Innenministeriums angesprochen, Frau Kollegin Petrovic, dass diese Waffen zu demilitarisieren gewesen wären. – Nur, Frau Kollegin Petrovic, um auch hier Klarheit zu schaffen: Dieser Bescheid geht an den Erwerber, an die private Firma Brügger + Thomet, und nicht an das Bundesministerium für Landesverteidigung, denn es gibt keine Verpflichtung, diese Waffen bei einem Verkauf im Inland zu demilitarisieren. "Demilitarisieren", Frau Kollegin Petrovic, heißt aber auch nicht, die Waffen unbrauchbar zu machen, sondern sie nur für den militärischen Gebrauch unbrauchbar zu machen, also die Dauerschussmöglichkeit zu verhindern. Es ist selbstverständlich auch weiterhin eine funktionsfähige Waffe wie jede andere Sportwaffe oder zivile Waffe auch. – Auch hier waren also ein paar Unschärfen in Ihrer Argumentation.

In diesem Ansuchen der Firma Brügger + Thomet an das Bundesministerium für Inneres wurde auch angeführt, in welche Staaten sie beabsichtigt, diese Waffen auszuführen. Hier sind Staaten angeführt – und ausschließlich solche! –, bei denen es keine Verdachtsmomente gibt, dass die Waffen dort missbräuchlich verwendet werden könnten, nämlich die USA, Japan, Kanada, Frankreich, Großbritannien und Belgien.

Frau Kollegin Petrovic, es ist natürlich bedauerlich, wenn der Fall eintreten sollte – wir haben ja keine wirklichen Beweise dafür –, dass derartiges Gerät in Gebiete verbracht wird, in denen es Kriegshandlungen gibt und wo eine entsprechende Verwendung von uns selbstverständlich nicht gebilligt wird. Nur, Frau Kollegin Petrovic: Wir können nur von unseren Gesetzen, von unseren Richtlinien ausgehen, und die sind in diesem Fall eingehalten worden. Was eine Firma, die diese Waffen kauft, dann unter Bruch dieser Bestimmungen, unter Falschangaben mit diesen Waffen unternimmt, das entzieht sich selbstverständlich unserer Einflussnahme. Aber wie Sie angesprochen haben, ist ja anscheinend in der Schweiz ein Verfahren anhängig, weil auch Schweizer Recht, das hier ja auch in Beziehung gebracht ist, gebrochen worden ist.

Nach den mir vorliegenden Unterlagen – und ich hoffe, dass ich das jetzt sehr deutlich und ausführlich dargelegt habe – ergibt sich jedenfalls eindeutig, dass österreichische Stellen nicht nur kein Recht gebrochen haben, sondern sich sehr klar und deutlich an die entsprechenden Bestimmungen gehalten haben.

Ich möchte auch noch auf eines hinweisen, Frau Kollegin Petrovic: Man kann grundsätzlich dagegen sein, dass Waffen produziert und exportiert werden. Das gilt aber dann für gebrauchte Waffen genauso wie für neue Waffen, denn eine gebrauchte Waffe ist genauso böse oder gut wie eine neue Waffe. Konsequent durchgedacht würde das aber auch bedeuten, dass die Industrie, die – in kleinem Umfang, aber doch – hier in Österreich in diesem Bereich arbeitet, jede Existenzgrundlage verlieren würde. Ich glaube, auch das sollte man, wenn man verantwortungsbewusst agiert, nicht zur Forderung erheben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Die Redezeit der nun zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt 5 Minuten.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Leikam. – Bitte.

20.30

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Am 17. Juni des Vorjahres gab es hier im Plenum erstmals eine Debatte über einen von den Grünen eingebrachten Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gegen den damaligen Verteidigungsminister. Für die sozialdemokratische Parlamentsfraktion


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