Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 124

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spricht wie kein anderes Beispiel in Österreich der Präambel der Bundesregierung, dass der § 209 StGB immer noch Rechtsbestand in Österreich ist. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die Argumente, was Europa und die Auswirkungen und so weiter angeht, bei den Kolleginnen und Kollegen von der Freiheitlichen Partei nicht fruchten – ich habe da wirklich keine Hoffnung –, dann frage ich mich: Was ist die Unterschrift eines Bundeskanzlers wert und was ist die Unterschrift einer Vizekanzlerin wert? Offensichtlich – zumindest im Moment, wie es auf Grund der Reaktionen ausschaut – nicht das Papier, auf dem sie stehen!

Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Der Herr Bundeskanzler hat, als er hier seine Regierungserklärung präsentiert hat – und das ist auch schriftlich nachzulesen – mehrmals betont, auch bei seinen öffentlichen Auftritten als Jung-Bundeskanzler, dass er verspricht, dass es in Österreich zu keinen nachhaltigen Menschenrechtsverletzungen kommen wird. Er verspricht das sozusagen für die Zukunft. – Es ist aber eine nachhaltige Menschenrechtsverletzung, wenn jemand auf Grund einer diskriminierenden, menschenrechtswidrigen Bestimmung – Kollegin Lunacek hat das ausgeführt – dafür, dass er einen anderen liebt, in den Häfen geht, wie ich es ein bisschen populär sagen möchte. Mit keinem Menschenrecht und Grundrecht der Welt ist das vereinbar.

Wir leben ja nicht in einer Zivilisation, die geprägt ist beispielsweise von den Wertvorstellungen, von der Moral und von den ethischen Vorstellungen des Islam – damit will ich eine andere Kultur ansprechen –, sondern wir sind das Herz Europas. Wir sind das Herz der abendländischen Kultur und Zivilisationsentwicklung. Wir betrachten uns auch als das Herz der Grundrechts- und Menschenrechtsentwicklung. Und deshalb, Herr Staatssekretär, bitte ich Sie: Wenn schon die Kolleginnen und Kollegen der rechten Seite dieses Hohen Hauses nicht gewillt sind, uns zuzuhören, dann teilen Sie das bitte dem Herrn Bundeskanzler und der Frau Vizekanzlerin mit. Vielleicht erfährt über diesen Weg auch die Vorsitzende des Justizausschusses davon und ist bereit, in unserer nächsten Ausschusssitzung, die in vier Wochen stattfinden wird, den Antrag der Kollegin Lunacek auf die Tagesordnung zu setzen.

Wir wollen ja mit der Fristsetzung nichts anderes erreichen, als eine politische Debatte, eine Diskussion führen zu können. Der Ausgang einer eventuellen Abstimmung ist selbstverständlich offen, aber wir wollen darüber reden. Das ist es, was wir beabsichtigen, und deshalb meine Bitte: Alle, die vernunftbegabt sind, mögen unserer Aufforderung folgen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

18.00

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 10/A der Abgeordneten Mag. Lunacek und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird, eine Frist bis 5. Juni 2000 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 1 bis 3 der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

18.01

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Erlauben Sie mir, dort fortzusetzen, wo ich vor Beginn der Debatte über die Dringliche Anfrage enden musste.


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