Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 85

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Die Bergbauförderung ermöglicht Beihilfen für das Aufsuchen neuer Lagerstätten, Beihilfen zu den Kosten für Investitionen, Beihilfen zur Umstrukturierung, zum Umweltschutz, zum Landschaftsschutz und Beihilfen für die Sicherheitsmaßnahmen sowie Beihilfen zu den tatsächlichen Kosten für die endgültige Beendigung einer Bergbautätigkeit.

Daher möchte ich schon festhalten, meine Damen und Herren, dass die Bergbauförderung eine Subjektförderung und keine Regionalförderung ist. Für die Gewährung einer Beihilfe sind natürlich auch wirtschaftliche Grundlagen ausschlaggebend.

Der letzte große Braunkohlebergbau ist in der Weststeiermark angesiedelt. Dort sind derzeit noch 420 Arbeitnehmer beschäftigt. Dazu gehört auch das Kraftwerk mit 120 Beschäftigten, die die Braunkohle verheizen. Meine Damen und Herren! Wir haben auch ein bestehendes Gesetz, in dem bis zum Jahr 2008 die Abnahme der Braunkohle sowie auch das Ausscheiden der Beschäftigten in diesem Bereich geregelt sind. Dies ist für die wirtschaftliche Situation des Bezirkes auch notwendig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bergwerksarbeiter haben die schlechtesten Umstiegsmöglichkeiten, sie arbeiten am schwersten und werden körperlich sehr stark beansprucht. Da ich selbst die Möglichkeit hatte, in den Berg einzufahren und mir ein Bild über die Tätigkeit in 180 Metern Tiefe zu machen, ist für mich die Achtung vor jedem einzelnen Bergarbeiter, der auf diese Art für sich und seine Familie den Lebensunterhalt verdient, sehr hoch gestiegen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Rosemarie Bauer. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten können diesem Budget nicht die Zustimmung geben, da erstens die Rekultivierung des Bergbaues, wie vorgesehen, durch die Kürzungen des Budgets nicht möglich sein wird und außerdem die Beschäftigten wieder auf der Strecke bleiben würden.

Herr Abgeordneter Puttinger hat heute zu Beginn seiner Rede vom Munterwerden gesprochen. – Ich finde, es wäre an der Zeit, dass die ÖVP endlich munter wird und die Grausamkeiten, die sie mit der Erstellung dieses Budgets in allen Bereichen vorhat, und die Umverteilung von den Schwachen zu den Starken erkennt! (Beifall bei der SPÖ.)

14.25

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.

14.26

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Diese blau-schwarze Bundesregierung hat nach der Machtübernahme den Begriff "soziale Balance" aus ihrem Wortschatz gänzlich verbannt. Soziale Balance ist auch im Budget nicht zu erkennen. Gerechte Umverteilung ist nicht gefragt, und ich behaupte, Sie sind auch überhaupt nicht interessiert daran.

Ihre äußerst ungerechte Umverteilungspolitik entlarvt nämlich Ihre wahren Absichten. Sie nehmen pausenlos die Worte "soziale Treffsicherheit" in den Mund, reden gleichzeitig von einer Million Menschen an der Armutsgrenze, doch in Wahrheit verteilen Sie von unten nach oben! Das ist unglaubwürdig und leicht durchschaubar. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte mich im Zuge der heutigen Debatte mit einer Gruppe von Personen beschäftigen, die generell zu wenig Beachtung auf dem Arbeitsmarkt findet. Es geht um Menschen mit besonderen Bedürfnissen, es geht um die behinderten Menschen. Das 1992 beschlossene Behindertenkonzept sieht die Behindertenpolitik als gesamtgesellschaftliche Aufgabe an, die in die allgemeinpolitischen Konzepte und Maßnahmen eingebunden werden muss. – Mainstreaming!

Dieser Grundsatz wurde inzwischen durch mehrere internationale Resolutionen bekräftigt und wird auf Ebene der Europäischen Union vertreten. In Österreich wurden neben dem Mainstreaming als Grundsatz aber immer auch spezielle Programme für Menschen mit Behinderungen geschaffen: etwa das Behinderteneinstellungsgesetz oder die Neuordnung der Pflegevorsorge. Trotzdem sind Menschen mit besonderen Bedürfnissen auch in Österreich noch


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