Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 25. Sitzung / Seite 123

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Unternehmen eine halbe Million Schilling an Provision bekommen. Der nunmehrige Stellvertreter des Chefredakteurs einer Salzburger Zeitung schrieb mehrmals Artikel in der Sonderbeilage für die WEB, die beiden Landeshauptmann-Stellvertreter steuerten jeweils Geleitworte bei.

Mehrere Bedienstete der Staatsanwaltschaft, sehr geehrte Damen und Herren, wurden vom Geschäftsführer der WEB zu Essen und Trinken eingeladen. Der jetzige Leiter der Staatspolizei in Salzburg bekam, wie aus einem Brief des Hauptbeschuldigten hervorgeht, von der WEB eine Wohnung, und letztendlich saßen die Vorstände der Salzburger Banken zugleich in den Gremien dieses Imperiums.

Meine Damen und Herren! Ein Gerichtsverfahren gegen ein Firmenimperium, das alle Tatbestände der organisierten Kriminalität erfüllt, das nun schon elf Jahre dauert, dessen Ende nicht absehbar ist, wo erstinstanzliche Urteile nicht einmal schriftlich ausgefertigt wurden, 2 Milliarden Schilling Schaden entstanden und unter anderem 10 000 Anleger geprellt worden sind – das sind die Grenzen der Justiz!

Ich wende mich nun noch ganz kurz diesen abenteuerlichen Aussagen der Kollegen Jarolim und Van der Bellen und Co. zu. "Verleumdungs-Propaganda auf den Leim gegangen", "Denkweise eines totalitären Regimes" und so weiter und so fort war da zu hören. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, bleiben wir doch bei der Sache! Und selbstverständlich teile und verteidige ich die Meinung unseres Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider, denn Sie verdrehen hier die Tatsachen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich werde Ihnen auch sagen, warum: Die Bedeutung des Gelöbnisses, das in § 2 der Geschäftsordnung des Nationalrates normiert ist – und Sie sollten, wenn Sie die Nationalratsgeschäftsordnung kennen, auch diesen Paragraphen kennen –, ist so groß, dass, wenn die Angelobung nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise abgelegt wird, ein Abgeordneter seines Mandates verlustig wird.

Der Gesetzgeber (Abg. Öllinger: Sprechen Sie es aus!)  – letztendlich wir, aber auch der Verfasser dieser Nationalratsgeschäftsordnung – hat sich ja etwas dabei gedacht. Das ist ja bedeutungsvoll! In anderen Rechtsmaterien, sehr geehrte Damen und Herren Sozialdemokraten, würde ein Verstoß gegen ein Gelöbnis auf die Republik sehr wohl geahndet.

Ich nehme es deshalb nicht zur Kenntnis, dass uns Herr Van der Bellen oder Herr Jarolim oder wer auch immer ein Denkverbot verordnen will (Ruf bei der SPÖ: Was?), nämlich Denkverbot darüber, ob wir die Bedeutung dieses Gelöbnisses heben und mit Leben erfüllen oder nicht. Ich lasse mir von Ihnen sicherlich kein Denkverbot verhängen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Edlinger: Das ist ja wie in der Systemzeit! Einem Abgeordneten das Mandat aberkennen! Da brauche ich doch gar nicht nachzudenken! Dafür gibt es den Wähler, und nicht die Justiz! Ungeheuerlich! Mandate kann nur der Wähler wegnehmen und nicht die Justiz! Wo kommen wir denn da hin? ... wie in einem Polizeistaat! – Abg. Gaugg: Die SPÖ hat ja keine Mehrheit mehr, das geht also nicht mehr!)

17.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic zu Wort gemeldet. – Bitte.

17.34

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist sehr bemerkenswert, was in dieser Debatte so alles ans Tageslicht kommt. (Abg. Parnigoni: Da gebe ich Ihnen Recht!) Bei einigen kann es sein (Ruf bei der SPÖ: Wunschdenken!), dass sie vielleicht die rechtlichen Hintergründe nicht in allen Details kennen, aber in einer Art Korpsgeist der eigenen Fraktion, dem eigenen Ex-Parteiobmann hier Unterstützung leisten.

Bei anderen – und zu jenen gehört der amtierende Justizminister! – kann das nicht der Fall sein – ich wiederhole: kann das nicht der Fall sein! –, denn dieser weiß genau, wovon er redet, ebenso wie Herr Dr. Haider genau weiß, wovon er redet, und auch diese Äußerungen, die dann


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