Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 132

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Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

10. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (93 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung geändert wird (Exekutionsordnungs-Novelle 2000 – EO-Nov. 2000) (143 der Beilagen)

11. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (99 der Beilagen): Bundesgesetz über den Schutz zugangskontrollierter Dienste (Zugangskontrollgesetz – ZuKG) (144 der Beilagen)

12. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (83 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Handelsgesetzbuch geändert wird (145 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 10 bis 12 der heutigen Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich ersuche nun Frau Abgeordnete Huber, die Debatte zu eröffnen. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

17.24

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich darf noch einmal zurückkommen auf die Abstimmung über den Entschließungsantrag betreffend Belastungsstopp. Ich habe festgestellt, das Tempo, das die Bundesregierung an den Tag legt, ist nicht atemberaubend, aber die Belastungen, die auf die Österreicherinnen und Österreicher zukommen, sind sehr wohl atemberaubend. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber nun zur Exekutionsordnung, sehr geehrte Damen und Herren. Diese stammt ja noch aus dem vorigen Jahrhundert, und die heutige Anpassung an die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts ist daher sehr zu begrüßen. Es geht darum, die Effektivität von Exekutionsverfahren zu erhöhen, ohne – und ich halte das schon für sehr wichtig – das bisherige Schuldnerschutzniveau zu beschneiden.

Ich freue mich daher, dass in der Regierungsvorlage bereits einige beanstandete Punkte des ursprünglichen Entwurfes hinsichtlich des Schuldnerschutzes berücksichtigt worden sind. Insbesondere hätte die ursprüngliche Bestimmung, dass nämlich aus den Versteigerungserlösen zuerst Zinsen und Spesen abgegolten und erst der Rest zur Kapitaltilgung verwendet werden sollen, gerade für stark überschuldete Verpflichtete keinen Ausweg aus der Schuldnerspirale bedeutet. Ich bin daher sehr froh, dass die nunmehrige Vorlage eine Anrechnung der Versteigerungserlöse zuerst auf das Kapital und erst dann auf die Zinsen und Spesen vorsieht.

Wir halten es auch für richtig, dass bei einem bestehenden Belastungs- und Veräußerungsverbot das Verwertungsverbot aufrecht bleibt. Gläubiger können demnach, so wie bisher, erst nach


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