Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 134

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aus der Zeit des Ausklanges des vorigen Jahrhunderts und die Exekutionsordnung aus 1896 mit 402 Paragraphen. – Ein umfangreiches Werk.

Ich bin weit davon entfernt, die alten Gesetzesstrukturen als unbedingt in jeder Hinsicht überholungsbedürftig zu sehen. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch in seinen Grundzügen, runde 200 Jahre alt, ist noch immer schön in seiner Sprache, unzweideutig in dem, was textlich vorgegeben wird, und ein wirklicher Genuss, es zu lesen.

Man kann es lesen, ohne etwas suchen zu müssen, und man ist erbaut – natürlich nur dann, wenn man ein Jurist ist und damit ein bisschen etwas am Hut hat. Ein Veterinärmediziner, wie es mein Sohn ist, wird sich wahrscheinlich weniger mit dem Lesen des ABGB zufrieden geben können, als die Juristen das tun.

Die alten Gesetze sind oft sehr schöne Gesetze. Trotzdem ist es für eine Exekutionsordnung, in der es um die Verwertung von Vermögen zugunsten von Gläubigern geht und darum, dass so wenig Belastung wie möglich für den Schuldner herauskommen soll, schon ein Nachteil, wenn sie älter als 100 Jahre ist, wenn sie aus der Zeit der Schleifung des Glacis in Wien stammt oder so ein bisschen aus der Ringstraßen-Ära, als all diese Baulichkeiten noch gar nicht geplant, aber zum Teil schon im Entstehen begriffen waren.

Gerade dann, wenn es um die Liegenschaftsexekution geht, ist es besonders notwendig, auf den Stand der Dinge vom heutigen Tag zu kommen, und das hat, glaube ich, diese Novelle, die sich einige besonders dringliche Vorhaben herausgegriffen hat, wirklich erfolgreich getan.

Es geht darum, dass man in der Zeit des E-Mail-Transports, des Faxgerätes oder aller möglichen anderen elektronischen Dinge halt gerade in so heiklen Bereichen anders vorgehen muss als durch reitende oder sich zu Fuß bewegende Boten oder auf ähnliche Art und Weise. Es wird diese Novelle auch dazu führen, dass vieles für die Schuldner billiger, finanziell weniger belastend wird, ohne dass damit sonst irgendjemand betroffen werden würde.

Es ist ein gutes Vorhaben, das es eigentlich verdient – und ich glaube, dazu wird es auch kommen –, hier im Hohen Hause einhellig über die Bühne gebracht zu werden. Die Freiheitlichen werden natürlich diesem Vorhaben zustimmen, und ich glaube, dass es auch auf absehbare Zeit nicht die letzte Novellierung in diesem Bereich sein soll und sein wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.32

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

17.32

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! Die einschlägigen Richtlinien der Europäischen Union verpflichten die Mitgliedsstaaten zur Einführung von Maßnahmen, mit denen unbefugte Eingriffe in Zugangskontrollen verhindert werden können. Im Speziellen geht es dabei um Decoder, Passwörter oder andere Vorrichtungen, die bestimmte Dienstleistungen nur mit Erlaubnis des Anbieters zugänglich machen. In der Praxis kommen bei diesen Dienstleistungen vor allem Fernsehsendungen oder Dienste der Informationsgesellschaft in Frage.

Wichtig bei der heutigen Vorlage, mit der diese EU-Richtlinien umgesetzt werden sollen, ist, dass sich zivilrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen nur gegen gewerbsmäßige "Piraten" – so genannte Piraten; so steht es zumindest in der Vorlage – richten und nicht gegen private Nutzer.

Vorbild ist das Urheberrecht, denn auch mit dem Urheberrecht wird praktisch das geistige Eigentum geschützt und verhindert, dass sich gewerbsmäßige Piraten auf Kosten anderer bereichern.


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